Neue Gentechnik-Verfahren - Umweltministerium prüft Entscheidung

Wien (APA) - Die Entscheidung des EuGH zu neuen gentechnischen Methoden hat zu geteilten Reaktionen geführt. Während Umwelt-NGOs die Entsche...

Wien (APA) - Die Entscheidung des EuGH zu neuen gentechnischen Methoden hat zu geteilten Reaktionen geführt. Während Umwelt-NGOs die Entscheidung begrüßten, äußerten Branchenvertreter Kritik. Das Umweltministeriums nahm das Urteil „zur Kenntnis“. Man werde es in den kommenden Tagen „mit all seinen Auswirkungen“ prüfen.

„Aus österreichischer Sicht besteht derzeit kein Handlungsbedarf, das österreichische Gentechnikgesetz ist sehr streng“, hieß es in einer Stellungnahme des Ministeriums gegenüber der APA. Problematisch sei aber, „dass Gentechnik in anderen Mitgliedsstaaten erlaubt ist und damit keine europaweit einheitlichen Regeln gelten“.

Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) begrüßte das Urteil. „Ich freue mich sehr, dass die Entscheidung des EuGH die bestehenden Regelungen zur Gentechnikfreiheit in Österreich stärkt. So kann das bekannt hohe Niveau der Gentechnikfreiheit in Österreich auch weiterhin aufrechterhalten werden“, sagte die Ministerin. Man hoffe nun, „dass sich auch die anderen europäischen Staaten der strengen österreichischen Rechtslage angleichen“. Auch SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Markus Vogl zeigte sich erfreut: „Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung für die Konsumenten in Europa und den Umweltschutz sowie die Gesundheit“.

Die Umweltorganisationen waren ebenfalls zufrieden: „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist eine enorm wichtige und richtungsweisende Entscheidung. Jetzt herrscht endlich Klarheit: Mit den neuen Methoden hergestellte Pflanzen sind Gentechnik und fallen unter die europäische Gentechnik-Regulierung“, sagte Sebastian Theissing-Matei, Landwirtschaftssprecher bei Greenpeace in Österreich. Da einige EU-Mitgliedsländer bereits Anbauversuche mit den neuen Pflanzen zugelassen hätten, müsse das Urteil jetzt rasch und sorgfältig umgesetzt werden. Die Umweltschutzorganisation forderte von der zuständigen Ministerin Hartinger-Klein, „eine rasche europaweite Umsetzung sicherzustellen“.

Ähnlich äußerte sich Heidemarie Porstner, Gentechniksprecherin der österreichischen Umweltschutzorganisation Global 2000: „Das ist ein riesen Erfolg und ein klares Bekenntnis zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit.“ Die Entscheidung entspreche auch klar den Intentionen der Gentechnikrichtlinie aus dem Jahr 2001. „Wie erwartet ist jetzt die Politik am Zug. Sie muss Interpretationsspielräume schließen und sicherstellen, dass alle neuen Gentechnikverfahren lückenlos der Gentechnik-Gesetzgebung unterliegen“, forderte Tina Rametsteiner von der Gesellschaft zur Erhaltung und Verbreitung der Kulturpflanzenvielfalt Arche Noah.

Ganz anders äußerte sich der Branchenvertreter Saatgut Austria. Obmann Michael Gohn hob vor allem „die undifferenzierte sowie intransparente Einstufung als negative Punkte hervor“. „Eine pauschale Unterwerfung der neuen Züchtungsmethoden unter die GVO-Richtlinie ist unwissenschaftlich und in der Sache falsch. Die Anwendung des Gentechnikrechts sollte sich aus der Methode und der Art der Veränderung in der Pflanze ergeben“, meinte der Obmann. Aus Sicht von Saatgut Austria werde die Züchtung in Europa damit „zum Museumsstück“. Vor allem kleine und mittelständische Züchter seien im internationalen Wettbewerb „längerfristig quasi chancenlos“.