Fortsetzung von Verfahren gegen Trump wegen Einnahmen aus Luxushotel
Washington (APA/AFP) - Ein Justizverfahren gegen US-Präsident Donald Trump wegen Einnahmen durch sein Luxushotel in Washington darf fortgese...
Washington (APA/AFP) - Ein Justizverfahren gegen US-Präsident Donald Trump wegen Einnahmen durch sein Luxushotel in Washington darf fortgesetzt werden. Der Bezirksrichter Robert Messitte im US-Staat Maryland ließ am Mittwoch die Einleitung der Beweisaufnahme zu.
Medienberichten zufolge ist es das erste Mal, dass ein Richter die Vergütungsklausel in der Verfassung zu Nebeneinkünften auslegt und auf einen amtierenden Präsidenten anwendet. Messitte sah ausdrücklich „die Möglichkeit einer unzulässigen Einflussnahme“ und verwies darauf, dass Hunderttausende oder Millionen Dollar Einkünfte pro Jahr erzielt würden durch ein Hotel, „in dem ausländische und einheimische Regierungen absteigen (oft mit dem ausdrücklichen Ziel, das Wohlwollen des Präsidenten zu pflegen)“.
Wenn der Richterbeschluss Bestand hat, können die Kläger Einsicht in Trumps Geschäftsbücher verlangen. Das Justizministerium kann allerdings Berufung einlegen. Trump hat bisher seine Steuererklärungen nicht veröffentlicht und damit mit einer jahrzehntelangen Tradition von US-Präsidenten gebrochen.
Die obersten Strafverfolger von Maryland und Washington werfen Trump vor, mit bestimmten Einnahmen seines Luxushotels in der US-Hauptstadt gegen die Verfassung zu verstoßen. Ihrer Ansicht nach nimmt Trump damit unerlaubte Zahlungen von ausländischen Regierungen an. Das Trump International Hotel unweit des Weißen Hauses sei auffallend beliebt bei ausländischen Regierungsvertretern und Diplomaten.
Trump hatte sich nach seinem Amtsantritt im Jänner 2017 aus der Führung seines Immobilienkonzerns zurückgezogen, seine Anteile aber behalten. Die Trump Organization wird nun von seinen beiden Söhnen Donald Trump junior und Eric Trump geleitet. In der Klageschrift heißt es dazu, Trump sei nach wie vor der Eigentümer der Liegenschaften und sei sich der Einnahmen, die sie ihm einbrächten, wohl bewusst.
Bisher hat es noch nie ein größeres Gerichtsverfahren zu der Klausel in der Verfassung gegeben, auch der Oberste Gerichtshof hat sich noch nie damit befasst.