Fall Simon Bacher: Ausschüsse setzen Staat unter Druck
Die Monitoringausschüsse von Tirol und Bund werfen Österreich im Fall „Simon Bacher“ Untätigkeit und Verzögerung vor.
Von Eva-Maria Fankhauser
Vomp –Eine Mutter schöpft Hoffnung. Sue Bacher kämpft mit ihrer Familie seit über 17 Jahren für eine Kleinigkeit, die für viele selbstverständlich ist: für einen einfacheren Zugang zum Zuhause. Denn ihr Sohn Simon hat das Downsyndrom und kann den steilen Aufgang zum Haus in Vomp alleine nicht bewältigen. Doch seit 17 Jahren muss die Familie immer wieder Rückschläge hinnehmen. Als letzten Weg hat sie sich an die UNO gewandt.
Nachdem eine vom Land geförderte Überdachung des Weges wieder abgerissen werden musste und ein Nachbar mit Servitutsrecht für den Gehweg sich und den Luftraum eingeschränkt sah, jedoch sich nicht bei der Wegsanierung an den Kosten beteiligen wollte, war nicht nur die Geduld der Familie am Ende, sondern auch deren rechtliche Möglichkeiten. Nach jahrelangem, kräftezehrendem Streit blieb nur noch ein Schritt: eine Individualbeschwerde bei der UNO. Das war 2014.
Heuer im März – vier Jahre später – kam die Antwort der UNO: Sie stellt in ihrem Schreiben an die Republik Österreich fest, dass im Fall Bacher eine Diskriminierung eines Menschen mit Behinderung durch die Behörden passiert ist. Die UNO fordert Schadenersatz und die Erstattung der Gerichtskosten für Simon sowie eine Lösung für den Weg. Weiters steht im UNO-Entscheid, dass der Staat verpflichtet sei, ähnliche Verstöße zu verhindern und dafür Maßnahmen zu setzen – die TT berichtete.
Doch prinzipiell ist es nur eine Empfehlung. Die Hoffnung, dass etwas passiert, blieb und wird nun durch die so genannten Monitoringausschüsse von Tirol und Bund unterstützt. In einem Schreiben heißt es: „Stellt der UNO-Ausschuss in einem Fall – wie hier im Fall ,Simon Bacher‘ – eine Konventionsverletzung durch Österreich fest und leitet er daraus – konkrete und allgemeine – Handlungsempfehlungen an die österreichischen Behörden ab, so kann die Antwort darauf nicht einfach Zeitverzögerung, Untätigkeit oder ein Übergehen zur Tagesordnung sein.“
Nach diesen klaren Vorwürfen setzen die Monitoringausschüsse noch eins drauf und fordern die Behörden auf, „zeitnah und effektiv“ zu handeln. Ein besonderes Augenmerk legen die Ausschüsse auf die Barrierefreiheit. Im Schreiben fordern sie: „Der Fall ,Simon Bacher‘ zeigt anschaulich, dass die österreichischen Behörden und Gerichte nicht ausreichend für die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen im Bereich der Barrierefreiheit sensibilisiert und geschult sind.“ Damit ist vor allem auch gemeint, dass das Thema bei einem Gerichtsurteil einfließen und relevant sein müsse.
Die beiden Ausschüsse treten zusammen auf, um zu zeigen, dass sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene im Fall Bacher und in Bezug auf Barrierefreiheit etwas getan werden muss.
Das Außenministerium muss innerhalb von sechs Monaten auf die UNO-Empfehlung reagieren. Viel Zeit bleibt ihm nicht mehr.