Strafzölle - Die Handelspartner USA und EU und ihre Zollsätze

Washington/Brüssel (APA/Reuters) - Die Absprachen von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und US-Präsident Donald Trump berühren etl...

Washington/Brüssel (APA/Reuters) - Die Absprachen von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und US-Präsident Donald Trump berühren etliche Vorgaben, an die sich die Partner bei der Umsetzung halten müssen. Eine Liste der wichtigsten Vorgaben und einige zentrale Fakten:

ABKOMMEN

Ein Freihandelsabkommen zwischen zwei Staaten oder Regionen mit besonderen Zöllen zwischen den Beteiligten ist nach den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) nur erlaubt, wenn es den überwiegenden Teil des bilateralen Handels („substantially all the trade“) abdeckt. Das hieße nach geltender Praxis, dass das Abkommen rund 90 Prozent des bilateralen Handels umfasst.

Streben die Partner ein Abkommen nur für einen bestimmten Teilbereich an, etwa die Industriegüter, so wäre das im Rahmen einer sektorspezifischen Vereinbarung möglich. Gemäß den WTO-Regeln müssten darin aber auch andere bedeutsame Handelspartner dieses Bereichs einbezogen werden. Im Industriebereich müssten etwa Länder wie Japan und China mit ins Boot geholt werden. Es müsste also ein „plurilaterales“ Abkommen erzielt werden.

TARIFE

Sowohl aufseiten der EU wie auch der USA gibt es eine Vielzahl von Tarifen, mit denen sich Güterimporte verteuern. Für die EU spricht die WTO von einem durchschnittlichen Zollsatz über alle Güter hinweg von 5,2 Prozent im Jahr 2016, der sich aus einem Satz von 11,1 Prozent für Agrarprodukte und 4,2 Prozent für Nicht-Agrargüter zusammensetzt. Die USA ist in den WTO-Tabelle mit einem Durchschnittzoll von 3,5 Prozent genannt - 5,2 Prozent für Agrargüter und 3,2 Prozent für andere Waren.

Derzeit erheben beispielsweise die USA auf Pkw Zölle in Höhe von 2,5 Prozent, die EU von 10 Prozent. Die Zölle auf Lkw und Pick-ups liegen bei bis zu 25 Prozent in den USA, in der EU bei bis zu 22 Prozent. Auf Tabak erheben die USA eine Abgabe von 350 Prozent, die EU nur eine von 16,6 Prozent. Für Erdnüsse liegt der US-Zollsatz bei 163,8 Prozent, in der EU bei 0. Für Agrarprodukte aus den USA ist China der wichtigste Abnehmermarkt, für andere Waren die Europäische Union. Aus der EU gingen die meisten Agrargüter 2015 in die USA, gleiches galt in dem Jahr für europäische Nicht-Agrargüter.

HANDELSUMFANG

Der Warenhandel zwischen den USA und der EU hatte 2017 nach Zahlen des US-Handelsministeriums einen Umfang von rund 685 Milliarden Dollar (586 Mrd. Euro) bei eine Defizit zulasten der USA von 147 Milliarden Dollar. Unter Berücksichtigung des Waren- und des Dienstleistungshandels sowie der Geldflüsse aus Investitionen und Gewinnen von US-Firmen in Europa errechnet das Münchener Ifo-Institut auf einen Überschuss der USA in der Leistungsbilanz gegenüber der EU von 14 Mrd. Dollar.