Österreich

Hinter Gittern sind alle Häftlinge gleich

Ex-Spitzenpolitiker Peter Westenthaler (FPÖ, BZÖ).
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Trotz Haftaufschub, Haftunfähigkeit oder Fußfessel: Hinter Gittern sitzen auch prominente Rechtsbrecher einfach ihre Strafe ab.

Von Cornelia Ritzer

Wien –In den 27 österreichischen Gefängnissen sitzen durchschnittlich 8800 Personen. Nicht nur rechtskräftig Verurteilte verbüßen eine Freiheitsstrafe, auch Untersuchungshäftlinge und Personen im Maßnahmenvollzug – also geistig abnorme oder auch entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher – finden sich in den Justizanstalten. Außerdem gibt es unter den Strafgefangenen immer wieder Prominente: Egal ob Politiker, Spitzenmanager oder Wirtschaftstreibende.

Ab 21. August wird Peter Westenthaler zu den prominenten Häftlingen zählen. Der Ex-Politiker (FPÖ, BZÖ) muss in wenigen Wochen wegen einer 24-monatigen Freiheitsstrafe, bei der acht Monate unbedingt zu verbüßen sind, hinter Gitter. Der einstige FPÖ-Generalsekretär ist wegen schweren Betrugs und Untreue als Beteiligter verurteilt worden. An sich hätte der einstige Vertraute des verstorbenen Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider bereits im Mai eine Zelle in der Justizanstalt Simmering beziehen sollen. Doch Westenthaler suchte um einen Haftaufschub an, was ihm vom Landesgericht Wien gewährt wurde.

Die Voraussetzungen für einen Haftaufschub sind im Gesetz definiert: Die zu vollziehende Freiheitsstrafe darf ein Jahr nicht übersteigen, vom Verurteilten darf keine Gefahr ausgehen und der Aufschub muss zweckmäßiger erscheinen als der sofortige Vollzug. Gründe dafür können das berufliche Fortkommen des Verurteilten, Interessen des Arbeitsgebers oder Unterhaltspflichten sein. Westenthaler machte geltend, dass er während des viermonatigen Aufschubs eine Vertretung bei seinem Dienstgeber organisieren werde. Der frühere Spitzenpolitiker arbeitet als Verlagsleiter eines Monatsmagazins.

Statistiken darüber, wie oft ein Strafaufschub angesucht und gewährt wird, gibt es laut Landesgerichtssprecherin Christina Salzborn nicht. Aber: „Die Möglichkeit besteht und sie wird unabhängig von der ansuchenden Person gewährt.“ Laut Sicherheitsbericht des Justizministeriums hatten im Jahr 2016 mehr als die Hälfte (59 Prozent) der Insassen in österreichischen Gefängnissen vor der Haft kein Arbeitseinkommen. Somit fällt für eine große Gruppe eine Voraussetzung für einen Haftaufschub – nämlich die Notwendigkeit in einem Wirtschaftsbetrieb – weg.

Ebenfalls keinen Promi-Bonus gebe es bei der Haftunfähigkeit, betont Landesgerichtssprecherin Salzborn. Die Promis werden vielleicht „mehr wahrgenommen“, lautet eine Erklärung für das subjektive Gefühl der Besserstellung. Aktuelles Beispiel ist der einstige Bawag-Chef Helmut Elsner, der im Juli 2011 aufgrund einer schweren Erkrankung als haftunfähig eingestuft wurde und seitdem nicht mehr im Gefängnis sitzen muss. Der Ex-Banker war im Bawag-Prozess wegen Untreue zur Höchststrafe von zehn Jahren Haft verurteilt worden, unter Anrechnung der U-Haft verbrachte er insgesamt viereinhalb Jahre im Gefängnis. Für den 83-Jährigen geht es derzeit nicht zurück ins Gefängnis. Kürzlich gab es widersprüchliche medizinische Expertisen, daraufhin wurde ein Facharzt für Kardiologie und Gefäßkrankheiten für das Gericht tätig, der Obergutachter erkannte auf Haftunfähigkeit.

Auch Verurteilte, die einen Antrag auf Verbüßung von Haft im elektronisch überwachten Hausarrest stellen, müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllen. So darf die zu verbüßende Haft zwölf Monate nicht übersteigen, der Verurteilte muss eine geeignete Wohnung sowie Beschäftigung, also ein Einkommen, vorweisen. Auch braucht es die Einwilligung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen. Mit Stichdatum Juni 2016 befanden sich 305 Männer und Frauen im elektronisch überwachten Hausarrest – das sind etwa 3,5 Prozent der Strafgefangenen.

Einer davon war Ex-ÖVP-Innenminister Ernst Strasser, der wegen Bestechlichkeit zu drei Jahren Haft verurteilt worden war. Einen Teil verbüßte er im Gefängnis, einen Teil mit Fußfessel. Er habe sich während des Strafvollzugs nichts zu Schulden kommen lassen, von ihm gehe keine Gefahr aus, lautete die Begründung. Weniger vorbildlich agierte Hannes Kartnig, der einstige Präsident des Fußballvereins Sturm Graz. Der wegen Betrugs verurteilte Steirer wurde 2014 in der Oper und im Luxus-Restaurant gesichtet – während er eine Fußfessel trug. Die Justiz macht daraufhin vom Widerruf der Fessel Gebrauch, Kartnig kam wieder hinter Gitter. Seit September 2017 hat er seine Strafe abgebüßt.

Etwas, das Peter Westenthaler noch vor sich hat.

Sport-Manager Hannes Kartnig hatte Probleme mit der Fußfessel.
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Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner bleibt das Gefängnis wegen Haftunfähigkeit erspart.
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