Eltern verkauften Bub jahrelang für Sex: Erstes Urteil rechtskräftig
Die Verteidigerin eines Angeklagten im Staufener Missbrauchsfall hat ihre Revision zurückgezogen. Im Prozess zeigte sich der Mann geständig, das Kind zweimal vergewaltigt zu haben. Er ist einer von acht Angeklagten.
Freiburg – Mehr als ein halbes Jahr nach Bekanntwerden des jahrelangen Missbrauchs eines Kindes in Staufen bei Freiburg ist das erste Urteil in dem Fall rechtskräftig. Die Verteidigerin des ersten Angeklagten habe ihre Revision zurückgezogen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Freiburg der Deutschen Presse-Agentur. Der Fall sei damit juristisch abgeschlossen, das Urteil nicht mehr anfechtbar.
Das Gericht hatte im April einen 41 Jahre alten Deutschen zu zehn Jahren Haft, Sicherungsverwahrung und 12.500 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Der Gelegenheitsarbeiter aus der Nähe von Freiburg hatte gestanden, den heute zehn Jahre alten Buben zweimal vergewaltigt zu haben. Es war das erste Urteil in dem Missbrauchsfall, der im Jänner bekannt wurde und zu insgesamt acht Festnahmen und Anklagen führte.
Nach dem 41-Jährigen waren weitere Männer zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden, manche von ihnen mit Sicherungsverwahrung. Diese Urteile sind den Angaben zufolge alle noch nicht rechtskräftig, weil Prozessbeteiligte Revision eingelegt haben.
Der damals in Staufen lebende Bub war mehr als zwei Jahre lang im Darknet angeboten und Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen worden. Seine Mutter (48) und ihr wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestrafter Lebensgefährte (39) werden dafür verantwortlich gemacht. Sie haben gestanden. Ihr Prozess läuft noch, ebenso wie das Verfahren gegen ein 33 Jahre alten Spanier. (dpa)