Pensionskassen fordern Reform zum Ausbau von Zusatzpensionen

Wien (APA) - Die Pensionskassen sprechen sich für eine Verbreiterung der Firmenpensionen aus. Vorgeschlagen wird etwa eine steuerliche Abset...

Wien (APA) - Die Pensionskassen sprechen sich für eine Verbreiterung der Firmenpensionen aus. Vorgeschlagen wird etwa eine steuerliche Absetzbarkeit für Arbeitnehmerbeiträge kombiniert mit Förderungen für Geringverdiener. Andreas Zakostelsky, Obmann des Pensionskassen-Fachverbands zeigt sich erfreut über die klaren Signale der Regierung für den Ausbau der privaten und betrieblichen Altersvorsorge.

Zakostelsky erwartet, dass im kommenden Jahr - nach dem Ende der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft - mit Maßnahmen zur Stärkung der zweiten betrieblichen und dritten privaten Säule als Ergänzung zur staatlichen Altersvorsorge gestartet wird. Auf Ebene der Ministeriumsexperten werde bereits daran gearbeitet. Die Pensionskassen würden ihre Themen, die auf dem Regierungsprogramm basierten, „sobald die Regierung stakeholder einlädt, Vorschläge zu machen, diese gerne auch näher erläutern“, sagte Zakostelsky am Dienstag vor Journalisten. Bei ÖGB und Arbeiterkammer sei der Fachverband etwa beim Prämienmodell für Geringverdiener auf „sehr offen Ohren“ gestoßen.

Vorgeschlagen wird von den Pensionskassen, dass künftig auch Arbeitnehmer ihre Beiträge zur Pensionskasse steuerlich absetzten können. Ermöglicht werden soll dies künftig auch für Eigenbeiträge von Arbeitgebern etwa geschäftsführenden Gesellschaftern. Derzeit gibt es die steuerliche Absetzbarkeit nur für Beiträge der Arbeitgeber im Ausmaß von bis zu 10 Prozent der Lohn- und Gehaltssumme. In der Praxis werde dieser Rahmen aber fast nie ausgenutzt, so die Pensionskassen.

Für Geringverdiener, bei denen die steuerliche Absetzbarkeit nicht greift, soll es ergänzend dazu ein Prämienmodell analog zur Zukunftsvorsorge geben, mit der derzeit die private Altersvorsorge gefördert wird. Orientieren könnte man sich als Grenze beispielsweise an der Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung, aber auch andere Parameter seien möglich. Kosten für den Finanzminister entstünden langfristig nicht. Es handle sich um kein Steuergeschenk, die steuerliche Absetzbarkeit sei ein Steueraufschub. Die aus den Beiträgen resultierende Pension werde dann wie international üblich voll versteuert, betonen die Pensionskassen.

Weiters soll es künftig möglich sein, die aus der „Abfertigung neu“ in den Vorsorgekassen angesparten Beträge, steuerfrei in eine Pensionskasse bzw. an Anbieter von betrieblicher Altersvorsorge zu übertragen. Damit sollen auch für jene, die bei keiner Pensionskasse sind, mit einer Art „Generalpensionskassenvertrag“ nach standardisierten Bedingungen möglich sein, eine Betriebspension zu erhalten.

Änderungen werden auch bei der sogenannten „Erfolgspension“ vorgeschlagen, deren Beiträge - bei einem Sockelbeitrag von aktuell 2 Prozent - auch variabel sind und sich am Unternehmenserfolg orientieren. Dieser Sockelbetrag soll auf 1 Prozent reduziert werden.

Zakostelsky illustrierte heute an einem Beispiel, wie die staatliche Pension erhöht werden kann. Bei einem Bruttomonatsgehalt von 1.500 Euro erhalte man aktuell nach 40 Jahren Arbeit ab dem 65. Lebensjahr 1.107 Euro an staatlicher Pension. Wenn alle drei Pensionssäulen aktiviert werden, könnte man auf 1.484 Euro kommen: Bei einem Pensionskassenbeitrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer von je 2,5 Prozent und einem Eintrittsalter von 25 Jahren ergäben sich 233 Euro (14 Mal jährlich ausbezahlt, je die Hälfte brutto bzw. netto) aus dieser betrieblichen Zusatzpension. Zahle man monatlich 50 Euro noch für eine Privatpension ein, so bekomme man noch einmal 144 Euro netto 12 mal im Jahr dazu.

Die Performance der Pensionskassen war im ersten Halbjahr mit durchschnittlich 1,21 Prozent negativ. Prognosen für das Gesamtjahr gibt es von den Pensionskassen nicht. Die langjährige durchschnittliche Performance über 27 Jahre liegt bei 5,55 Prozent pro Jahr. Das Wachstum der Weltwirtschaft sei grundsätzlich intakt, die Voraussetzungen für eine gute Performance sollten gegeben sein. Beeinflusst werde die Performance aber unter anderem auch durch Befürchtungen über einen globalen Handelskrieg und die höhere Volatilität auf den Aktienmärkten.

Zakostelsky wies heute auch auf die Reservenbildung durch die Schwankungsrückstellung hin, die sich bei negativen Veranlagungsergebnissen als hilfreich erweisen könne. Sie wird in guten Jahren befüllt, in schlechteren Jahren könne man dann zuzahlen, falls der Berechtigte nicht aus der Schwankungsrückstellung herausoptiert hat. Die Pensionskassen raten von einem Herausoptieren aber ab.

Im Jahr 2017 sei ein guter Teil der Pensionskassenpensionen gestiegen, so Zakostelsky. Der Anteil der Kunden mit einem Altervertrag und damit einem hohen Rechnungszins liege bei 0,7 Prozent. Ab dem Jahr 2003 durfte nur noch mit 3,5 Prozent Rechnungszins abgeschlossen werden. Mittlerweile liegt er laut Vorgabe der Finanzmarktaufsicht bei 2,5 Prozent. Die Pensionskassen haben im Vorjahr in Summe 686 Mio. Euro an Zusatzpensionen ausgezahlt. Heuer wird laut Zakostelsky ein Anstieg auf rund 700 Mio. Euro erwartet. Die Pensionskassen seien mit Abstand der größte private Pensionszahler in Österreich.

Eine technische Novelle des Pensionskassengesetzes zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Pensionskassenwesen wird bis 1. Jänner notwendig. Dabei geht es vor allem um Governance, Informationspflichten und grenzüberschreitende Geschäfte. Die meisten Verpflichtungen seien in Österreich schon jetzt vorgesehen. Die österreichischen Pensionskassen seien in puncto Transparenz heute bereits Europameister, so Zakostelsky.