Mordprozess 3 - Antrag auf Abbruch der Verhandlung abgewiesen
Wien (APA) - Die drei Berufsrichter lehnten nach kurzer Beratung den Antrag auf Abbruch der Verhandlung und Zuweisung der Rechtssache an ein...
Wien (APA) - Die drei Berufsrichter lehnten nach kurzer Beratung den Antrag auf Abbruch der Verhandlung und Zuweisung der Rechtssache an einen Jugendgerichtshof ab. Das Gutachten des Antrophologen Fabian Kanz sei „schlüssig“, stellte der vorsitzende Richter Stefan Apostol fest. Es gebe „keinen ernstlichen Zweifel, dass der Angeklagte zumindest 21 Jahre und drei Monate alt ist“.
Der Angeklagte, der 19 Jahre alt sein will, hatte an seiner Altersfeststellung nicht mitgewirkt. Da er ohne seine Einwilligung keinen ionisierenden Strahlen ausgesetzt werden durfte, sollte sein richtiges Alter im Zuge einer Magnetresonanztomografie geklärt werden. Als er zum dafür vorgesehenen Termin ins Wiener AKH gebracht wurde, weigerte er sich allerdings, sich in die Röhre zu legen.
Der Afghane hatte jedoch nicht bedacht, dass er zu Beginn seiner Flucht bereits von den pakistanischen Behörden untersucht worden war, die Zweifel an den von der Familie getätigten Altersangaben hatten. Bei einer Begutachtung im Mai bzw. Juni 2013 in Islamabad kam man anhand von Röntgenbildern zum Schluss, dass der Bursch deutlich älter als von ihm bzw. seinen Eltern behauptet war. Diese Unterlagen wurden auf Ersuchen der heimischen Justiz beigeschafft und mit weiteren Unterlagen nach Wien übermittelt, die eine wesentliche Grundlage für das nunmehr vorliegende Gutachten zum Alter des Afghanen waren.
Hilfreich war für den Sachverständigen auch, dass sich der Afghane in der U-Haft nach einem Sturz leicht an der Hand verletzt und sich deswegen in ärztliche Behandlung begeben hatte. Ein dabei angefertigtes Röntgenbild ließ sich für die anthropologische Begutachtung des Handwurzelknochen heranziehen. Wie der Gutachter betonte, deutete vor allem die vollständige Verknöcherung von Elle und Speiche darauf hin, dass es sich beim Angeklagten um einen Erwachsenen handelt.