Mordprozess in Wien - Staatsanwalt: „Sie wollte einen Neuanfang“

Wien (APA) - Im Prozess gegen einen gebürtigen Afghanen, der am 18. September 2017 in Wien-Favoriten seine jüngere Schwester vorsätzlich mit...

Wien (APA) - Im Prozess gegen einen gebürtigen Afghanen, der am 18. September 2017 in Wien-Favoriten seine jüngere Schwester vorsätzlich mit einem Kampfmesser getötet haben soll, brachte der Anklagevertreter die Vorgeschichte der Tat zur Sprache. „Sie wollte einen Neuanfang. Sie hat sich den Zwängen der afghanischen Gesellschaft widersetzt“, berichtete Staatsanwalt Mario Bandarra.

Das Mädchen war im Juli 2017 in ein Krisenzentrum nach Graz geflüchtet, weil es zu Hause wiederholt zu Handgreiflichkeiten gekommen war. Ihr Vater und - angeblich auf dessen Anweisungen hin - der ältere Bruder sollen sie geschlagen haben. Die Schülerin lehnte sich immer stärker gegen die väterlichen Vorgaben - sie durfte ohne Begleitung nicht außer Haus und musste Kopftuch tragen - auf.

Auch einen ersten Freund habe es gegeben. Im Krisenzentrum erzählte das Mädchen, auch der nunmehr angeklagte Bruder hätte sie tyrannisiert. Er soll sie etwa gezwungen haben, sein T-Shirt zu bügeln, und tätlich geworden sein, wenn sie sich weigerte.

Ungeachtet all dessen und obwohl sie eine polizeiliche Anzeige erstattet hatte, ließ sich die Schülerin zu einer Rückkehr von Graz zu ihrer Familie überreden. Sie hielt bei einer ergänzenden Befragung auch ihre ursprünglichen Angaben vor der Polizei nicht mehr aufrecht, so dass sicherheitsbehördlich nicht gegen den Vater und den Bruder vorgegangen werden konnte. Die Lebensumstände zu Hause dürften sich jedoch nicht gebessert haben. Am 14. September - und damit vier Tage vor ihrem Tod - flüchtete das Mädchen erneut, diesmal in ein Krisenzentrum in der Bundeshauptstadt. Den Betreuern erzählte sie, sie hätte Angst vor ihrer Familie. Ihr Vater wolle mit ihr nach Afghanistan fliegen, um sie gegen ihren Willen zu verheiraten.

„Sie hat ausgeschaut wie ein typisches muslimisches Mädchen. Lange Kleider, Kopftuch“, erinnerte sich eine Mitarbeiterin des Jugendamts im Zeugenstand. Das Mädchen hätte sich sehr auf die Schule und die bevorstehenden berufsvorbereitenden Tage gefreut: „Sie hat so gewirkt, als hätte sie sich bei uns sicher gefühlt.“

Am 18. September passte sie dann ihr älterer Bruder in der U-Bahn-Station Reumannplatz ab, als sie in die Schule wollte. Seinen Angaben zufolge wollte er sie überreden, wieder nach Hause zu kommen. Als die Schwester nicht mit sich reden ließ und ihm einen Stoß versetzte, zog er laut Anklage in einem Innenhof in der Puchsbaumgasse sein Messer und brachte sie damit zu Tode. „Sie hat sich gegen Vater und Mutter und die Regeln der afghanischen Community gestellt“, bemerkte dazu Staatsanwalt Bandarra. Er verwies explizit darauf, dass das Mädchen beim ersten Schulbesuch noch von einer Mitarbeiterin des Kriseninterventionszentrums begleitet wurde. Das war in weiterer Folge aus personellen Kapazitätsgründen nicht mehr möglich: „Das wurde ihr zum Verhängnis.“

Nach seiner Festnahme hatte der Angeklagte erklärt, mit ihrem Stoß habe ihm seine Schwester gezeigt, dass sie keinen Respekt vor ihm habe. „Da habe ich auch keinen Respekt mehr vor ihr gehabt“, gab er zu Protokoll. Er bedauere zwar ihren Tod. Es sei aber „gut, dass sie tot ist, weil sie die Ehre der Familie beschmutzt hat“, zitierte der Staatsanwalt aus dem Polizeiprotokoll.

„Er ist selbst Opfer der Familie“, gab Verteidiger Nikolaus Rast zu bedenken. Auch sein Mandant hätte unter der starken Hand des Vaters gelitten und diese zu spüren bekommen. Der mutmaßlich 22-Jährige habe zuletzt im Park geschlafen, weil er es zu Hause nicht mehr aushielt. Er sei vom Vater in jüngeren Jahren mit einem Kabel verdroschen worden, sei 2015 selbst ins Krisenzentrum gegangen. Für den Verteidiger stand fest, dass familiäre Hintergründe ausschlaggebend für die Bluttat waren. Der Angeklagte sei „in Wirklichkeit nichts Anderes als ein Werkzeug“, sagte Rast.

Der Verdacht, dass der Vater bzw. die Familie den Angeklagten angestiftet hatten, ließ sich nicht erhärten. Fest steht, dass der Angeklagte kurz vor bzw. während des Zusammentreffens mit seiner jüngeren Schwester über ein Headset telefonierte - mit wem, ließ sich nicht ermitteln. Auf Bildmaterial der Wiener Linien ist auch zu sehen, wie unmittelbar nach dem 22-Jährigen dessen Vater ein Rolltreppe in der U-Bahn-Station Reumannplatz benützt. Eine Beteiligung an dem Verbrechen war dem Mann aber nach längeren Erhebungen und Auswertung seiner Rufdaten nicht nachzuweisen. Die Staatsanwaltschaft hat gegen ihn kein Verfahren eingeleitet.

Unter den Zuhörern im vollen Gerichtssaal befanden sich die Mutter und ein jüngerer Bruder des Angeklagten. Zu der Mutter soll der Angeklagte eine sehr enge Bindung haben.