Presserat: Überprüfung von Regierungsinformationen nötig
In einer „Grundsatzerklärung“ des Senat 1 heißt es, Medien sollen „Message Control“-Versuchen der Regierung mit Re-Checks und „tiefgehender Recherche“ kontern.
Wien – Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Trotzdem scheint der Hinweis dieser Tage notwendig zu sein: Der Senat 1 des österreichischen Presserats mahnt die Medien zur sorgfältigen Überprüfung von Informationen, die von Regierungsseite veröffentlicht werden. Diese seien „nicht immer ausgewogen und sollten von Medien nur nach eingehender Recherche übernommen worden“. Nur dadurch könne man „Versuchen von ‚Message Control‘“ entgegenwirken, hieß es in einer am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung des Presserats.
Anlass für diese „Grundsatzerklärung“ des Senats waren Medienberichte im Frühling über „Privilegien von Sozialversicherungen“. Die darin artikulierten Vorwürfe „basierend auf Informationen aus Regierungsstellen“ seien im Nachhinein von den Versicherungsträgern relativiert worden.
Deshalb wies der Presserat nun auf eine zentrale Passage des Ehrenkodex für die österreichische Presse hin: Beschuldigungen dürften nicht erhoben werden, ohne den Beschuldigten die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen bzw. dies zumindest „nachweislich“ zu versuchen.
Die Medien sollten ihre „wichtige Kontrollfunktion ‚als vierte Gewalt im Staat‘ wahrnehmen – und auch Regierungsinformationen nicht unreflektiert übernehmen“, heißt es weiter.
„Durch eine entsprechend tiefgehende Recherche und die Befragung unabhängiger Experten kann Versuchen von ‚Message Control‘ von vornherein wirksam entgegengewirkt werden.“ Dadurch stärkten die Medien „nicht nur ihre eigene Glaubwürdigkeit, sondern würden auch ihrer wichtigen demokratiepolitischen Aufgabe gerecht“. Schließlich würden Leserinnen und Leser „zu Recht eine möglichst umfassende und neutrale Darstellung eines Themas“ erwarten. (TT)