Ex-Bürgermeister von Reith im Gerichtsstreit mit Gemeinde
Johannes Marthe hat die Klage auf Zahlung von 27.000 Euro gegen die Gemeinde Reith bei Seefeld in erster Instanz verloren. Nun geht’s weiter.
Von Denise Daum
Reith bei Seefeld –Um zu erklären, warum Johannes Marthe, von 2008 bis 2016 Bürgermeister von Reith bei Seefeld und nunmehriger Gemeinderat, 27.000 Euro von der Gemeinde einklagt, muss man ein bisschen ausholen. Und einige Jahre zurückgehen. Als langjähriger Pächter der gemeindeeigenen Reither Jochalm hat Marthe 2003 in Absprache mit der Gemeinde, aber auf eigene Kosten, einen größeren Umbau vorgenommen. Damals wurde vereinbart, dass Marthe die Summe auf 33 Jahre abschreiben kann. Im Falle einer früheren Beendigung des Pachtverhältnisses wurde die Ausbezahlung des Restbetrages vereinbart.
Dieser Fall trat dann zehn Jahre später ein. Im Zuge der Neuverpachtung 2013 hat sich bei der Überprüfung der Gewerbebehörde herausgestellt, dass die Raumhöhe zu niedrig ist. Die Gemeinde Reith hat sich dann dazu entschieden, die Auszahlung von rund 110.000 Euro (darin inkludiert auch eine Abgeltung für das Inventar) an Johannes Marthe teilweise zurückzubehalten, um etwaige Folgekosten für die Gemeinde aufgrund der festgestellten Mängel abzufedern.
Dominik Hiltpolt, seit 2016 Bürgermeister, erklärt, dass Marthe das Geld in Tranchen ausgezahlt bekam. „Es gab mehrere Baumängel und Streitpunkte mit Marthe. Sobald wieder ein Punkt ausgeräumt wurde, erhielt er eine Teilzahlung.“ Die Gemeinde konnte schließlich eine gewerberechtliche Ausnahmeregelung für die Alm erwirken und musste nichts umbauen. Marthe bekam bis 2016 die gesamte Summe von 110.000 Euro. „Als Dankeschön flatterte uns dann ein Rechtsanwaltsschreiben ins Gemeindeamt, in dem Marthe 27.000 Euro fordert. Verzugszinsen plus Rückerstattung seiner Rechtsanwaltskosten“, sagt Hiltpolt. „Einer der ersten Briefe, die ich als Bürgermeister bekam.“ Hiltpolt ließ es auf einen Prozess ankommen und bekam nun in erster Instanz Recht.
Johannes Marthe wähnt sich im Recht und meldete Revision an. „Die Gemeinde hat die mir zustehende Zahlung ungerechtfertigt hinausgezögert. Es dauerte drei Jahre, bis ich das gesamte Geld bekam“, ärgert sich Marthe. Ihm sei dadurch ein massiver Schaden entstanden, immerhin sei deshalb die Finanzierung eines anderen Projekts für ihn geplatzt. Die zu niedere Raumhöhe sei für ihn kein Argument für die zurückbehaltenen Zahlungen. „Das ist irrelevant. Beim Umbau gab es damals von der Gemeinde keine Beanstandungen, die Pläne waren bekannt.“
Marthe erklärt, dass er den Instanzenzug deshalb bemüht, weil der Bürgermeister nach dem Ersturteil einer außergerichtlichen Einigung nicht zugestimmt habe.