Kammer kritisiert Gesetz
Auch aus der Wirtschaft kommt die Forderung nach Nachbesserungen beim Standort-Gesetz. Die Tiroler IV verteidigt raschere Verfahren.
Innsbruck, Wien –Nach Kritik von Verfassungsrechtlern wird, wie berichtet, der Entwurf des Standortentwicklungsgesetzes nachgebessert. Für die Beibehaltung von beschleunigten Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) spricht sich nun die Tiroler Industriellenvereinigung (IV) aus. „An Beispielen wie etwa dem mehr als zögerlichen Ausbau der Wasserkraft oder den sehr lange dauernden Verfahren bei touristischen Projekten zeigt sich, dass dringender Handlungsbedarf besteht“, heißt es vom Tiroler-IV-Chef Christoph Swarovski. Die behördlichen Genehmigungsprozesse seien kompliziert und kostenintensiv, meint Swarovski. Ebenso wie der Tiroler Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Bodenseer spricht sich der IV-Chef für die Beibehaltung des im Entwurf vorgesehenen Standortanwalts aus, als „ausgleichendes Element zu den Umweltanwälten und den NGOs mit Parteistellung“.
Im aktuellen Entwurf sorgt vor allem der Automatismus, dass nach einem Jahr UVP das Projekt genehmigt werden soll, für Skepsis bei Verfassungsrechtlern. Die IV Tirol spricht sich in der Aussendung dafür aus, die „tatsächlich berechtigten Einwände in den Gesetzesentwurf zügig einzuarbeiten und die neue Rechtsgrundlage dann zeitnah zu beschließen“.
Nachbesserungsbedarf am Gesetz sieht neben Juristen und Umweltschützern auch die Wirtschaftskammer Wien. Der Wiener stellvertretende WK-Direktor Alexander Biach ortet ebenfalls „verfassungsrechtliche Schwierigkeiten“. Der stellvertretende Kammerdirektor – der auch Chef des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger ist – empfiehlt Änderungen bzw. Nachbesserungen in vier Punkten. Damit solle eine rechtssichere Beschleunigung der Verfahren garantiert werden. Er sieht etwa die Begriffsdefinition „standortrelevant“ als zu ungenau. Er schlägt nun etwa vor, eine Kosten-Untergrenze von 100 Mio. Euro festzulegen. Den Genehmigungs-Automatismus lehnt er ab. Die Behörde könne bei einer automatischen Genehmigung mit Haftungsfragen konfrontiert werden. Er schlägt die Möglichkeit einer Nachfrist vor. Außerdem wolle man die Beschwerderechte sichern. Dies sei einerseits für Anrainer wichtig, aber auch für die in dem Bereich angesiedelten Betriebe. (ecke, APA)