Prozess um Heroinhandel in Kärnten: Jahrelange Haftstrafen
Klagenfurt (APA) - Wegen Heroinhandels im großen Stil sind am Montag zwei Klagenfurter, ein Bosnier, ein Slowene und eine Kärntnerin am Land...
Klagenfurt (APA) - Wegen Heroinhandels im großen Stil sind am Montag zwei Klagenfurter, ein Bosnier, ein Slowene und eine Kärntnerin am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden. Die Klagenfurter fassten 3,5 Jahre Haft aus, der Bosnier vier Jahre, der Slowene, der als Dolmetscher tätig war, zwei Jahre. 15 Monate bedingte Haft gab es für die Beitragstäterin. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Die zwei 21-jährigen Klagenfurter waren vor rund zwei Jahren auf die Idee gekommen, ihre Heroinsucht durch eigene Drogendeals zu finanzieren. Als Lieferant hatte ihnen der Bosnier gedient, der Slowene übernahm das Dolmetschen, weil der Bosnier weder Englisch noch Deutsch spricht. Die Drogen wurden dann von Slowenien nach Klagenfurt geliefert. Mehr als die Hälfte davon wollen die beiden Klagenfurter selbst verbraucht haben, der Rest wurde an insgesamt 36 Abnehmer verkauft. Die Freundin eines angeklagten Klagenfurters war in die Geschäfte mit hineingezogen worden, ihre Wohnung bzw. deren Keller dienten als Depot, auch die Suchtgiftübergaben fanden teilweise in ihrer Wohnung statt.
Gegen Ende des vergangenen Jahres hatte die Polizei schließlich zugeschlagen: Die vier männlichen Angeklagten wurden in Untersuchungshaft genommen, die Frau blieb auf freiem Fuß. Den Festnahmen waren akribische Ermittlungen vorausgegangen, Telefone wurden abgehört und die Treffen mit den Kurieren überwacht.
Vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Alfred Pasterk waren die Angeklagten geständig. Sie bestritten aber, dass sie tatsächlich so viele Drogen nach Österreich gebracht haben, wie ihnen von Staatsanwältin Daniela Zupanc zur Last gelegt wurde: Von insgesamt sechs Kilogramm Heroin, 600 Gramm Kokain und 350 Stück Ecstasy war in der Anklage die Rede. „Die Angeklagten haben relativierende Angaben gemacht. Übrig bleibt dann aber eine Menge von mindestens vier Kilogramm Heroin, wodurch die 25-fache Grenzmenge schon mehrfach überschritten wurde“, verwies die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer auf die dadurch wesentlich höhere Strafdrohung.
In seiner Urteilsbegründung ging Richter Pasterk detailliert auf die Methode ein, wie man auf die Gesamtmenge der Drogen gekommen war, der die Urteile zugrunde lagen. Von der Gesamtmenge von rund vier Kilogramm Heroin, die nach Österreich gebracht worden seien, hätten die beiden Klagenfurter rund zwei Kilogramm selbst konsumiert. Etwa ein Viertel der Drogen sei über die Vermittlung des Slowenen nach Österreich gekommen. „Ihnen allen kommen die geringeren Mengen zugute, aber das sind alles Verbrechenstatbestände, die die Weitergabe von übergroßen Mengen an Drogen zum Inhalt haben“, sagte Pasterk.
Die geringste Strafe fasste die Kärntnerin aus: „Sie haben zwar während der Deals Ihre Wohnung verlassen und sind spazieren gegangen. Aber das ändert nichts daran, dass Sie von Geschäften wussten und die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt haben. Das ist ein Tatbeitrag“, sagte der Richter. Die Frau war auch die einzige, die das Urteil annahm, alles anderen Angeklagten erbaten Bedenkzeit.