BVT: Innenministerium verweist auf Staatsanwaltschaft

Wien (APA) - Das Innenministerium hat in einer Reaktion auf das Urteil des Oberlandesgerichts Wien in Sachen BVT-Hausdurchsuchungen auf die ...

Wien (APA) - Das Innenministerium hat in einer Reaktion auf das Urteil des Oberlandesgerichts Wien in Sachen BVT-Hausdurchsuchungen auf die Zuständigkeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft verwiesen. Diese habe die Anordnung gegeben, somit habe eine Justizstelle eine Entscheidung einer anderen geprüft.

Grundsätzlich gelte selbstverständlich, dass Urteile in einem Rechtsstaat zu respektieren seien, hieß es aus dem Innenressort zur APA.