Berliner Autoraserprozess muss neu starten
Die Verhandlung wurde nach einem erfolgreichen Befangenheitsantrag ausgesetzt. Die beiden Angeklagten bleiben weiterhin in Untersuchungshaft.
Berlin – Nach einem erfolgreichen Befangenheitsantrag muss der zweite Prozess gegen die wegen Mordes angeklagten Berliner Autoraser neu starten. Die erst Mitte August begonnene Verhandlung wurde ausgesetzt, wie das Landgericht Berlin am Dienstag mitteilte. Mit dem Fall muss sich nun eine andere Kammer des Gerichts befassen. Die beiden Angeklagten bleiben weiterhin in Untersuchungshaft.
Ein neuer Termin dafür steht noch nicht fest. Die beiden 26 und 29 Jahre alten Männer müssen sich nach dem tödlichen Autorennen vom Berliner Kurfürstendamm bereits zum zweiten Mal vor Gericht verantworten. Das Berliner Landgericht verurteilte die Angeklagten im Februar 2017 im ersten Verfahren wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen - es war das deutschlandweit erste Mordurteil in einem derartigen Fall. Doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil wieder auf. Die Karlsruher Richter sahen den Tötungsvorsatz als nicht ausreichend belegt an.
Den beiden Angeklagten wird zur Last gelegt, im Februar 2016 nachts mit bis zu 170 Stundenkilometern über den Kurfürstendamm und auch über mehrere rote Ampeln gerast zu sein. An einer Kreuzung erfasste einer der beiden mit seinem Auto den Wagen eines 69-Jährigen. Der Mann starb noch am Unfallort.
Zu Beginn der Neuauflage des Verfahrens Mitte August stellte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen die Richter. Sie begründete dies damit, dass ein Beschluss zur Fortdauer der Untersuchungshaft der Angeklagten die Befürchtung wecke, die Richter könnten nicht unvoreingenommen urteilen. Eine andere Kammer des Gerichts gab diesem Antrag nun statt. (APA/AFP)