Zweite Schlappe in der Causa BVT: Hausdurchsuchung war rechtswidrig

Wien (APA) - Neues aus der Causa BVT: Die ohnehin umstrittene Hausdurchsuchung beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfun...

Wien (APA) - Neues aus der Causa BVT: Die ohnehin umstrittene Hausdurchsuchung beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung hat sich als rechtswidrig erwiesen. Ein entsprechendes Urteil des Wiener Oberlandesgerichts wurde am Dienstag bekannt. Für das Verfahren dürfte dies freilich nicht allzu viel ändern.

Ein Imageschaden für die ermittelnden Behörden bleibt allemal. Denn schon die Suspendierung von BVT-Chef Peter Gridling hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht gehalten, ebenso wenig die zweier anderer Mitarbeiter des Bundesamts.

Nunmehr entschied das Oberlandesgericht in einem von BVT-Bediensteten angestrengten Verfahren, dass die im Bundesamt und bei dessen Mitarbeitern durchgeführten Hausdurchsuchungen zum größten Teil unzulässig waren, ausgenommen nur eine in der Privatwohnung jene Referatsleiters, dem vorgeworfen wird, dass er rechtswidrig gespeicherte Daten dort aufbewahrt hatte. Statt die BVT-Büros zu durchsuchen hätte sich die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft die Beweismittel im Weg der Amtshilfe beschaffen müssen. Da sich nicht abgezeichnet habe, dass einem entsprechenden Ersuchen nicht stattgegeben würde, „erweist sich fallbezogen der Eingriff in den Wirkungsbereich einer mit hoheitlichen Befugnissen ausgestatteten Behörde ... als nicht verhältnismäßig“, stellte das OLG Wien fest. Und in den drei Privatwohnungen seien keine Beweismittel zu erwarten gewesen.

Die zuständige Staatsanwaltschaft nahm das Erkenntnis zur Kenntnis, sah aber auch positive Seiten für die Ermittlungen. Denn der „ursprünglich angenommene Tatverdacht gegen einzelne Beschuldigte“ habe sich mittlerweile „deutlich manifestiert“. Das Verfahren läuft gegen acht Beschuldigte wegen des Verdachts des Amtsmissbrauches und unterschiedlicher Korruptionsdelikte. Konkret geht es um das Kopieren und Speichern von eigentlich zu löschenden Daten bzw. unterlassene diesbezügliche Anweisungen sowie die Weitergabe in Österreich hergestellter nordkoreanischer Reisepass-Rohlinge an Südkorea.

Wenn es zu einem Verfahren kommt, könnten durchaus die bei den Hausdurchsuchungen entdeckten Beweismittel zum Einsatz kommen. Das OLG wies am Dienstag auf eine OGH-Entscheidung hin, wonach solche Beweismittel nicht vernichtet werden müssen. Ob sie verwertet werden, wäre erst in einer Hauptverhandlung zu entscheiden - und dagegen wäre dann ein Rechtsmittel möglich. Die Staatsanwaltschaft kündigte vorerst eine Prüfung der weiteren Vorgangsweise an.

Das Urteil gegen die Hausdurchsuchungen ließ die Opposition einmal mehr schwere Geschütze gegen Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) auffahren. Der SPÖ-Fraktionschef im BVT-U-Ausschuss Jan Krainer forderte den Ressortchef auf, das Amt zu räumen, Peter Pilz drohte mit einem Misstrauensantrag und NEOS-Mandatarin Stephanie Krisper will im Ausschuss klären, was zu der „verantwortungslosen, unprofessionellen und völlig überzogenen Vorgangsweise“ gegen das BVT geführt hat.

Innenminister Kickl reagierte ungerührt und verwies auf die Zuständigkeit der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Sollten Fehler passiert sein, dann bei der Justizbehörde. Zumindest in seiner Partei wird Kickl weiter vertraut. Im ORF-“Sommergespräch“ nannte ihn FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache Montagabend einmal mehr „den besten Innenminister der Zweiten Republik“. Auch Hans-Jörg Jenewein, FPÖ-Fraktionsvorsitzender im BVT-U-Ausschuss, schob am Dienstag die Verantwortung ins Justizministerium. Eine Hausdurchsuchung könne nur auf Anordnung der Justiz zustande kommen - und überhaupt sei das „ewige Gegackere“ der Opposition gegen Kickl „mehr als entbehrlich“.