Das Sozialpaket der schwarz-roten Koalition in Deutschland

Berlin (APA/Reuters/dpa) - Die schwarz-rote Koalition in Deutschland hat sich am späten Dienstagabend auf ein großes Sozialpaket verständigt...

Berlin (APA/Reuters/dpa) - Die schwarz-rote Koalition in Deutschland hat sich am späten Dienstagabend auf ein großes Sozialpaket verständigt. Nachfolgend ein Überblick:

RENTENPAKET: Erstmals will der Bund eine Garantie für eine bestimmte Höhe des Rentenniveaus und des Beitragssatzes geben - und dafür notfalls auch mit Geld aus dem Bundeshaushalt einstehen. Diese „DOPPELTE HALTELINIE“ gilt bis 2025. Eine „Niveausicherungsklausel“ stellt sicher, dass die Rentenerhöhungen bis dahin in jedem Jahr ausreichen, um ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent - bezogen auf einen Durchschnittslohn - zu erreichen. Für den Beitragssatz soll im selben Zeitraum eine Obergrenze von 20 Prozent gelten. Die Gesamtkosten sollen bis 2025 bei 31 Milliarden Euro liegen. Davon stammen nach Berechnungen des Arbeitsministeriums gut zwölf Milliarden Euro vom Bund. Die Beitragszahler tragen demnach rund 19 Milliarden Euro.

Die SPD bleibt trotz des Kompromisses bei ihrer Forderung nach langfristiger Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2040. Die Union sieht dagegen keinen aktuellen Handlungsbedarf. Vizekanzler Finanzminister Olaf Scholz von der SPD bemängelte laut „Stern“, es sei empörend, dass Politiker, die jährlich 40 Milliarden Euro zusätzlich für Verteidigung auszugeben bereit seien, laut wehklagten, sobald es um geringere Summen für die Renten gehe.

Beschlossen wurde auch die Ausweitung der MÜTTERRENTE: Mütter von vor 1992 geborenen Kindern soll jeweils ein halber Rentenpunkt zusätzlich angerechnet werden. Ursprünglich war im Gesetzentwurf vorgesehen, dass Mütter mit mindestens drei vor 1992 geborenen Kindern jeweils einen ganzen Rentenpunkt zusätzlich erhalten.

Krankheitsbedingte FRÜHRENTNER werden bei der Berechnung ihrer Rente so gestellt, als ob sie bis zum regulären Renteneintrittsalter gearbeitet hätten. Rund drei Millionen GERINGVERDIENER profitieren zudem von einer Entlastung bei den Sozialabgaben. Die Kosten setzen dem Gesetzentwurf vom Juli zufolge 2019 mit 100 Millionen Euro ein und steigen bis zum Jahr 2025 auf jährlich rund eine Milliarde Euro.

ARBEITSLOSENVERSICHERUNG:

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird zum 1. Jänner2019 um 0,5 Prozentpunkte gesenkt. Zurzeit liegt der Beitragssatz bei 3,0 Prozent des Bruttolohns. Eine Senkung um 0,4 Punkte wird per Gesetz festgeschrieben. Der Entwurf dazu soll am 19. September vom Kabinett beschlossen werden. Eine Absenkung um weitere 0,1 Punkte soll bis Ende 2022 befristet und durch eine Verordnung umgesetzt werden.

Künftig wird zudem ein Automatismus zu einer weiteren möglichen Beitragssenkung eingebaut. So soll es eine allgemeine Rücklage im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) von 0,65 Prozent des BIP geben. Das entspricht derzeit rund 22,5 Milliarden Euro. Wenn die Rücklage diesen Wert dauerhaft um einen Betrag übersteigt, der mehr als 0,1 Prozentpunkten des Beitrages entspricht, soll der Arbeitsminister per Verordnung erneut aktiv werden.

WEITERUNG:

Das Bundesarbeitsministerium wird ein Gesetz vorlegen, um Qualifizierung und Weiterbildung auf Kosten der BA auszubauen. Eine berufliche Weiterbildung soll denjenigen Arbeitnehmern zugute kommen, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können oder die in sonstiger Weise vom Strukturwandel bedroht sind.

ARBEITSLOSENGELD:

Künftig sollen auch diejenigen Arbeitslosengeld I beziehen können, die innerhalb von 30 Monaten zwölf Monate gearbeitet und Beiträge bezahlt haben. Bislang besteht nur Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn man innerhalb von zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.

MIETE/BAUEN/WOHNEN:

Bis zum Wohnungsbaugipfel am 21. September will die Bundesregierung im Kabinett das Mieterschutzgesetz und den Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus beschließen. Außerdem sollen bis dahin die Grundsätze zur Weiterentwicklung des Mietspiegels entwickelt werden und das Baukindergeld als Programm der Förderbank KfW starten.