Flüchtlingsgesellschaft TSD droht Millionenzahlung
Unklare Vertragsauslegung: Immobilienfirma klagt wegen Nichteinhaltung eines Mietvertrags auf 3,2 Mio. € Entschädigung. Auch Vergleich möglich.
Von Peter Nindler
Innsbruck –Eine für die Flüchtlingsgesellschaft Tiroler Soziale Dienste/TSD finanziell heikle Geschichte wurde am Dienstag erneut am Bezirksgericht Innsbruck verhandelt. Die TSD sehen sich nämlich seit dem Vorjahr mit einer Klage über 3,2 Mio. Euro konfrontiert, weil ein ursprünglich mit einer Bau- und Immobilienfirma vereinbarter Mietvertrag für eine zu errichtende Wohncontaineranlage nicht zustande gekommen ist. Im Erstvertrag war schließlich von zwei Gebäuden im Stadtteil Innsbruck/Wilten für 520 Asylwerber die Rede, die TSD haben das Mietverhältnis mit der Portus Securus GmbH für 14 Jahre abgeschlossen. Der Vertrag enthielt allerdings keine konkrete Datumsangabe oder Datierung für das Inkrafttreten. Voraussichtlich sollte das Mietverhältnis am 1. März 2016 beginnen. Die festgelegte Gesamt-Bruttomiete bis 2030 sollte 10,6 Mio. Euro betragen.
Doch nach politischen und nachbarschaftlichen Protesten wurde das Vorhaben deutlich abgespeckt und die Anzahl der Flüchtlingsunterkünfte auf 260 reduziert. Wegen dieser Änderung sahen die TSD den Erstvertrag als hinfällig an. Geschäftsführer Harald Bachmeier vereinbarte deshalb am 25. Jänner 2016 mit der Portus Securus einen neuen Mietvertrag für 260 Personen; ebenfalls auf 14 Jahre und mit einer Bruttomiete von insgesamt 5,6 Mio. Euro.
Damit begann jedoch die Malaise und ein Streit, der schlussendlich vor dem Bezirksgericht Innsbruck gelandet ist. Die Portus Securus klagt nämlich auf die Rechtsgültigkeit des Erstvertrags und will einen Gewinnentgang für die nicht realisierte zweite Baustufe von 3,2 Millionen Euro durchsetzen.
Die TSD weisen diese Argumentation zurück: Aus ihrer Sicht sei der so genannte Erstvertrag über die Anmietung der Wohncontainer mit den Häusern A und B (nicht umgesetzt) nur ein im einvernehmlichen Parteiwillen geschlossener Vorvertrag gewesen. Er sollte der Errichterfirma ausschließlich zur Kreditbeschaffung dienen, nicht zur Umsetzung. Weiters heißt es, dass die Voraussetzung für die Klage fehle, weil der zweite Mietvertrag den ersten ersetzt habe. Überdies sei der andere Wohncontainer auch nicht errichtet worden.
Die beiden Standpunkte wurden auch am Dienstag vor dem Bezirksgericht unverrückbar vertreten. Hinter vorgehaltener Hand wird freilich von nicht besonders glücklichen Verträgen der TSD gesprochen. Das kritisierte bereits der Landesrechnungshof (LRH) in seinem Bericht über die Flüchtlingsgesellschaft. „Da er beiderseitig und einvernehmlich nur als Vorvertrag der Errichterfirma zur Kreditbeschaffung dienen sollte, und nicht zur Umsetzung, hätte er auch als ein derartiger Vorvertrag aufgesetzt werden sollen, und nicht als Mietvertrag“, so der LRH.
Wie geht es jetzt weiter? Die Chancen, dass die Klage abgewiesen wird, werden allgemein mit 50:50 bewertet. Sollte der Prozess jedoch verloren werden, droht den TSD eine Millionenzahlung. Offenbar wurden deshalb bereits die Fühler für einen möglichen Vergleich ausgestreckt. Weil sich auch das Verfahren jahrelang hinziehen könnte. Das wirkt sich zudem auf die Prozesskosten aus.