27-Jähriger von Klagenfurter Gericht in Anstalt eingewiesen
Klagenfurt (APA) - Ein 27-Jähriger ist am Donnerstag wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung und gefährlicher Dr...
Klagenfurt (APA) - Ein 27-Jähriger ist am Donnerstag wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Wegen der besonderen Gefährlichkeit des Betroffenen ließ ihm Richterin Michaela Sanin die Hand- und Fußfesseln nicht abnehmen, was das Gesetz in solchen Ausnahmefällen vorsieht.
Der Prozess fand unter schweren Sicherheitsvorkehrungen statt. Sieben Beamte, Polizisten und Angehörige der Justizwache, schirmten den Mann ab. Die vorderen Reihen des Schwurgerichtssaal blieben für Zuhörer gesperrt. Foto- und Filmaufnahmen waren untersagt, um Provokationen nach Möglichkeit zu vermeiden.
Staatsanwältin Nicole Sembach warf dem mehrfach vorbestraften Mann vor, im Jänner, April und Juli 2017 in den Haftanstalten Klagenfurt, Stein und Wöllersdorf Dienst machende Beamte bei mehreren Gelegenheiten angegriffen und verletzt zu haben. In Summe sollen es 27 Beamte gewesen sein. Zu den Vorfällen zählte auch eine Flucht aus der vorläufigen Anhaltung im Sommer 2018. Dabei sprang er über eine drei Meter hohe Mauer, er wurde im August wieder festgenommen.
Die Staatsanwältin stellte den Antrag auf Unterbringung des 27-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Laut Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen leidet der Mann unter einer Persönlichkeitsstörung, unter einer hohen Erregungsbereitschaft und emotionalen Instabilität. „Es ist der Durchbruch der Impulse, die er nicht steuern kann. Das macht ihn so gefährlich“, erklärte Gutachter Franz Schautzer. Wenn therapeutisch nichts gemacht werde, sei mit einer Zunahme der Impulsivität zu rechnen und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu befürchten, dass der Betroffene ähnliche Taten mit möglicherweise schweren Folgen begehen werde. Daher sei eine geistige Abartigkeit in höherem Grad zu diagnostizieren und er empfehle die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, so Schautzer.
Der Schöffensenat folgte der Einschätzung des Gutachters. Der Mann sei aufgrund seiner Krankheit zum Zeitpunkt der Taten nicht zurechnungsfähig gewesen. Er soll nun behandelt und der Therapieerfolg soll regelmäßig überprüft werden, erklärte die Vorsitzende des Schöffensenats, Richterin Sanin.
Der Verteidiger erklärte, der Angeklagte sei von den Beamten provoziert worden, daher habe er so reagiert. Die Vorfälle seien immer nur im Zusammenhang mit Beamten in Uniform passiert, betonte. Den Vorwurf der gefährlichen Drohung bezeichnete er als „milieubedingte Äußerungen“. In Justizwacheanstalten herrsche ein „anderes Sprachgefüge“.
Der Betroffene bekannte sich in der Sache geständig, behauptete aber, von den Beamten geschlagen und als „Neger“ und „Idiot“ beschimpft worden zu sei. Er sei nicht aggressiv, er sei immer ruhig und werde von der Justiz nur falsch verstanden. Das sei alles nicht so gelaufen, die Beamten hätten das unter sich ausgemacht. Die Unterbringung in einer Anstalt für abnorme Rechtsbrecher lehnte er zuerst ab und wollte lieber ins Gefängnis, nahm das Urteil schließlich doch an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.