BP-Wahl 2016: Rechnungshof pocht auf Qualitätssicherung
Wien (APA) - Der Rechnungshof pocht auf eine wirksame Qualitätssicherung bei der Briefwahl. Denn die Prüfung der Bundespräsidentenwahl 2016 ...
Wien (APA) - Der Rechnungshof pocht auf eine wirksame Qualitätssicherung bei der Briefwahl. Denn die Prüfung der Bundespräsidentenwahl 2016 - deren zweiter Wahlgang wegen aufgeplatzter Wahlkarten verschoben werden musste - hat erbracht, dass die Qualitätskontrolle zunächst nicht ausreichend war. Und dies obwohl es schon bei der Hofburgwahl 2010 Probleme mit Wahlkartenkuverts gab, deren Verklebung aufging.
Die Wahldrucksorten seien zwar gesetzeskonform und nachvollziehbar beschafft worden, attestiert der Rechnungshof dem Innenministerium. Aber die Maßnahmen zur Sicherung der Qualität bei Produktion, Lagerung und Versendung befanden die Prüfer als nicht ausreichend. So habe es auch unmittelbar vor den Wahlen keine vertieften Qualitätskontrollen gegeben, obwohl laut einer Bezirkswahlbehörde schon 2010 einige Brief-Wahlkarten mit aufgelöster Verklebung aufgetaucht waren.
Zufrieden ist der Rechnungshof mit dem Ablauf der Stichwahl-Wiederholung im Dezember 2016. Das dafür eingerichtete Projekt habe das Ziel einer qualitätsvollen Wahl erreicht. Für die Zukunft regen die Prüfer an, von Bietern in der Ausschreibung konkrete Angaben über die Qualitätssicherung zu verlangen und „risikomindernde Maßnahmen standardmäßig zu implementieren“, also z.B. die Wahlbehördenmitglieder umfassend zu schulen.
Der Rechnungshof beanstandete in seinem am Freitag veröffentlichten Prüfbericht auch, dass die Entschädigung für die Wahlbehörden-Mitglieder nicht bundesweit einheitlich ist und dass manche Auslandsösterreicher die Wahlkarten zu spät erhielten.
Gekostet hat die Verschiebung der - nach der Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof nötigen - Wahlwiederholung von Oktober auf Dezember 2016 Bund, Länder und Gemeinden 5,20 Mio. Euro. Damit erhöhten sich die Gesamtkosten der Bundespräsidentenwahl um rund acht Prozent, haben die Prüfer berechnet.
Das Innenministerium gab 23,07 Mio. Euro für ersten und zweiten Wahlgang sowie Wiederholung des zweiten inklusive Verschiebung aus. Von der Druckerei bekam die Republik nach einem Vergleich 500.000 Euro Vergütung, außerdem Leistungen von mehr als 500.000 Euro im Weg der Gewährleistung.
15,4 Mio. Euro der Bundesmittel gingen als Pauschalentschädigung an die Gemeinden, der Rest entfiel auf Postporto für die Briefwahl und Herstellung der Wahldrucksorten. Die Kosten der Gemeinden sind durch das Pauschale freilich nur zum Teil abgegolten. Laut Rechnungshof gaben die Gemeinden für alle Wahlgänge inkl. Verschiebung 42,13 Mio. Euro aus. Den größten Brocken (24,71 Mio. Euro) machen bei ihnen die Personalkosten aus, sind sie doch für die Sprengel- und Gemeindewahlbehörden zuständig.
~ WEB http://www.verfassungsgerichtshof.at ~ APA218 2018-08-31/11:28