Ehe und EP: Keine allzu großen Unterschiede mehr
Wien (APA) - Ehe und Eingetragene Partnerschaft (EP) unterscheiden sich nicht - mehr - gravierend, zweitere bedeutet eine etwas lockerere Bi...
Wien (APA) - Ehe und Eingetragene Partnerschaft (EP) unterscheiden sich nicht - mehr - gravierend, zweitere bedeutet eine etwas lockerere Bindung. Eingeführt wurde die neue Variante 2010, weil die ÖVP die Ehe Heterosexuellen vorbehalten wollte. Mit dem VfGH-Spruch vom 4. Dezember 2017 stehen ab 1. Jänner 2019 beide Möglichkeiten Homo- und Heterosexuellen offen, beschließt der Gesetzgeber nicht anderes.
Ursprünglich waren die Unterschiede zwischen den beiden Verpartnerungsmöglichkeiten ziemlich groß: In der EP war die gemeinsame Adoption von Kindern und die Nutzung medizinisch unterstützter Fortpflanzung verboten, Verpartnern durften sich schwule und lesbische Paare erst nicht am Standesamt oder einem sonstigen Ort, sondern nur in den Amtsräumen der Magistrate bzw. Bezirkshauptmannschaften. Diese und andere Diskriminierungen wurden allerdings mittlerweile gestrichen - weil das Rechtskomitee Lambda und andere Homosexuellen-Initiativen mit einer Reihe von Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erfolgreich waren. Die Zahl der Unterschiede schrumpfte damit von ursprünglich rund 70 auf zuletzt unter 30.
Die wichtigsten noch bestehenden Unterschiede sind: Die EP darf erst mit 18 Jahren eingegangen werden, die Ehe unter bestimmten Voraussetzungen schon ab 16. Ein Verlöbnis gibt es bei der EP nicht - und es existiert keine Pflicht zur Treue, sondern zur „Vertrauensbeziehung“. Außerdem kann die EP leichter aufgelöst werden: Bei Zerrüttung kann schon ein halbes Jahr nach Aufhebung der Lebensgemeinschaft gemeinsam ein Antrag gestellt werden und nach drei Jahren von einem Partner allein; bei der Ehe beträgt die Wartefrist in Härtefällen bis zu sechs Jahre. Bei der Trennung nach Verschulden eines Partners kennt die EP weniger Tatbestände als die Ehe. Außerdem gilt bei der EP eine niedrigere Unterhaltspflicht.
Mit dem VfGH-Erkenntnis vom Dezember 2017 werden nun die letzten Diskriminierungen Homosexueller fallen - und Heterosexuelle die Möglichkeit bekommen, eine etwas lockerere Partnerschaft einzugehen. SPÖ, NEOS, die Grünen bzw. jetzt die Liste Pilz haben sich schon seit langem dafür eingesetzt, die „Ehe für alle“ zu ermöglichen. Dies ist aber immer am Widerstand der jetzigen Regierungspartner ÖVP und FPÖ gescheitert.
Der VfGH-Spruch platzte im Dezember mitten in ihre Regierungsverhandlungen. Herbert Kickl, damals noch FPÖ-Generalsekretär und jetzt Innenminister, warf damals dem jetzigen Koalitionspartner noch „doppeltes Spiel“ vor. Denn die ÖVP habe 2009 mit der SPÖ die Eingetragene Partnerschaft beschlossen - obwohl die FPÖ schon damals gewarnt habe, dass dies „der Türöffner in Richtung einer Entwicklung sein wird, an deren Ende mit der sogenannten Ehe für alle, vulgo ‚Homo-Ehe‘, Ungleiches gleich behandelt wird“. ÖVP und FPÖ beteuerten jedoch schon da, das VfGH-Erkenntnis respektieren zu wollen. Eine andere gesetzliche Regelung - etwa die Streichung der EP - können sie alleine auch nicht beschließen. Dazu wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig, und die gibt es im Parlament nicht.
(S E R V I C E: Die gesamte Liste ist unter http://go.apa.at/7sWS09jq abrufbar)