Imageschaden nach Razzia: BVT fast aus „Berner Klub“ geflogen
Auch am zweiten Tag im BVT-U-Ausschuss zeichneten Zeugen zein wenig schmeichelhaftes Bild von den Hausdurchsuchungen.
Wien – Die Hausdurchsuchungen beim BVT haben offensichtlich entgegen den offiziellen Darstellungen des Innenministeriums sehr wohl zu einem Imageschaden geführt: Wie am Mittwoch im parlamentarischen U-Ausschuss bekannt wurde, wurde der Verfassungsschutz beinahe aus der „Berner Gruppe“, die dem Austausch zwischen europäischen Nachrichtendiensten dient, suspendiert.
Dass die mittlerweile großteils als rechtswidrig bewerteten Hausdurchsuchungen beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) Ende Februar zu einem Vertrauensverlust bei ausländischen Partnerdiensten geführt haben, wurde vom Innenministerium unter Herbert Kickl (FPÖ) stets in Abrede gestellt.
Ein von Peter Pilz im U-Ausschuss vorgelegtes Antwortschreiben der Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft an BVT-Direktor Peter Gridling von Ende Juni lässt aber einen anderen Schluss zu. Darin wird auf Aussagen der BVT-Rechtsexpertin Michaela K. Bezug genommen, „dass eine Suspendierung des BVT in der Berner Gruppe im Raum stehe“. Dabei handelt es sich um einen Klub der Chefs europäischer und anderer wichtiger Geheimdienste, der dem Austausch und gemeinsamen strategischen Überlegungen dient. Um einer Suspendierung entgegentreten zu können, benötige das BVT eine „Schadensanalyse, welche den Partnerdiensten präsentiert werden könne“.
„Dokument entgegen der Vorschriften aufbewahrt“
Die Staatsanwaltschaft gab in dem Schreiben an, dass sie noch ein als „SECRET“ eingestuftes Dokument habe, „welches dem BVT vom BfV (dem deutschen Bundesamt für Verfassungsschutz, Anm.) zur Verfügung gestellt“ worden sei. Dieses Dokument sei „vom Beschuldigten entgegen den internen Vorschriften des BVT in seinem Büro aufbewahrt“ worden. Laut Pilz handelt es sich dabei um Bernhard P., den mittlerweile entlassenen BVT-Referatsleiter Nachrichtendienst, der am Nachmittag im U-Ausschuss aussagte. Ob sich unter den beschlagnahmten elektronischen Dokumenten welche von ausländischen Nachrichtendiensten befinden, könne aktuell nicht sicher gesagt werden, weil offenbar „in mehreren Fällen die internen Vorschriften des BVT betreffend die Speicherung, Verschlüsselung, Aufbewahrung und die Verarbeitung von klassifizierten Dokumenten von den Mitarbeitern nicht eingehalten wurden“.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung betonte später am Nachmittag in einer Aussendung, dass die Zusammenarbeit mit Partnerdiensten auch weiter gut funktioniert: „Es gibt regelgemäße Treffen der Dienstchefs. An diesen Treffen nimmt das BVT nach wie vor teil“, erklärte heute Peter Gridling, Leiter des Bundesamts.
„Ich glaube dem Innenminister kein Wort mehr“, resümierte SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer. Auch NEOS-Mandatarin Stephanie Krisper ist verärgert: „Die Bevölkerung wird an der Nase herumgeführt.“ FPÖ-Fraktionsführer Hans Jörg Jenewein sah die Sache ein bisschen anders: Ohne Details zu nennen, behauptete er, es habe diesbezüglich schon vor der Hausdurchsuchung Probleme gegeben. Aber selbst für den Koalitionspartner ÖVP ist nicht alles im Lot: Fraktionsführer Werner Amon meinte, dass die Hausdurchsuchungen und die öffentliche Diskussion ums BVT „nicht gerade das ist, was man insgesamt eine vertrauensbildende Maßnahme nennt.“
Die BVT-Rechtsexpertin K. selbst sagte im Ausschuss, sie habe die zuständige Staatsanwältin Ursula Schmudermayer schon bei der Razzia auf die Sensibilität der Arbeit des BVT hingewiesen und sie gebeten, beschlagnahmte Unterlagen zu versiegeln. Dies wurde aber abgelehnt.
Überhaupt wurde wie bereits am ersten Befragungstag auch am Mittwoch von den Zeugen ein wenig schmeichelhaftes Bild von den Hausdurchsuchungen gezeichnet. Robert B., ein Mitarbeiter der EDV-Abteilung, schilderte die Razzia als schlecht vorbereitet. Man habe „wahllos Datenträger sichergestellt“, auch solche, die selbst für Laien als unbrauchbar erkennbar gewesen seien. Und: „Sie hatten keine Behältnisse mit, um Datenträger mitzunehmen. Es wurden von uns Kartons und Plastiksackerl ausgeborgt.“
Techniker dementierte mögliche „Fernlöschung“
Auch die angeblich mögliche „Fernlöschung“ von Daten – das Hauptargument von Justiz und Polizei für die Razzia – dementierte der Techniker. Jeglicher Zugriff auf das Dokumentensystem im BVT werde protokolliert. „Der Schwachsinn mit dieser Fernlöschung, der herumgeistert, ist ein Schwachsinn – und das sollte einmal gesagt werden.“
Mehrere BVT-Mitarbeiter hatten eine harsche Vorgangsweise durch den FPÖ-nahen Einsatzleiter Wolfgang Preiszler beschrieben, auch von Gewaltandrohung war die Rede. Nach einer Sachverhaltsdarstellung prüft derzeit laut „Standard“ die Staatsanwaltschaft Korneuburg, ob es zu einem Nötigungsverfahren gegen Preiszler kommt.
Für Aufregung am Rande sorgte im U-Ausschuss am Mittwoch außerdem die dreiste Vorgangsweise von Kickls Kabinett: Weil die Sitzungen nicht öffentlich zugänglich sind, setzte sich eine Fachreferentin des Ministers mit einem Presseausweis als „Journalistin“ in den Medienraum, in den die Zeugenbefragungen live übertragen werden. Ausschuss-Vorsitzende Doris Bures (SPÖ) lässt nun die Zugangsregeln prüfen.
Ticker-Nachlese
Der Ticker von Tag 2 im BVT-U-Ausschuss zum Nachlesen: https://go.tt.com/2MQ086z
Ex-Chef der Spionageabwehr fühlt sich unfair behandelt
Der frühere Leiter der BVT-Spionageabwehr Bernhard P. hat seine Befragung im Untersuchungsausschuss genutzt, um seine Entlassung scharf zu kritisieren. Er geht davon aus, dass an ihm ein Exempel statuiert wurde, weil er kein Beamter sondern nur ein „kleiner Vertragsbediensteter“ sei. ÖVP-Fraktionschef Werner Amon outete sich zu Beginn der Befragung als langjähriger Freund der Auskunftsperson.
Bernhard P. war Leiter der Abteilung für Spionageabwehr und Proliferationsbekämpfung im BVT. Nach der Hausdurchsuchung an seiner privaten Adresse und im BVT am 28. Februar wurde er entlassen. Den Vorwurf, vertrauliche Unterlagen mit nachhause genommen zu haben, nannte P. gleich eingangs „absurd“, denn: „Auch andere Mitarbeiter haben von zuhause gearbeitet. Das war nicht nur geduldet, sondern gewünscht.“
Anders als andere BVT-Mitarbeiter sei er aber kein Beamter, sondern Vertragsbediensteter und daher habe man ihn nicht nur suspendiert, sondern gleich entlassen: „Da hat man, weil ich ein einfacher Vertragsbediensteter war, an mir ein Exempel statuieren können.“ Eine Suspendierung bedeute lediglich eine Reduktion der Bezüge, aber: „Ich stehe vor dem Existenziellen Aus.“ Im Übrigen beklagte er, die genauen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bis heute nicht zu kennen. Bei konkreten Fragen – etwa zur Causa um an Südkorea weitergegebene nordkoreanische Pass-Rohlinge – macht der Zeuge mehrmals vom Recht Gebrauch, sich der Aussage zu entschlagen, weil gegen ihn ermittelt wird.
ÖVP-Fraktionsführer Werner Amon outete sich gleich zu Beginn der Befragung als langjähriger Freund des Zeugen – kündigte aber an, dennoch das förmliche „Sie“ zu verwenden. Schon im Juli war ja bekannt geworden, dass P. auch eine Adresskartei mit ÖVP-Politikern unterhielt. Sein Anwalt sprach damals von einem privaten Adressbuch, dessen Existenz er damit begründete, dass sein Mandant vor seinem Eintritt ins BVT in der Jungen Volkspartei (JVP) sowie im Parlament aktiv gewesen sei und aus dieser Zeit noch einige Freunde habe.
SMS-Verkehr laut P. bedeutungslos
Als „bedeutungslos“ und normale soziale Kommunikation bezeichnet P. einen von NEOS-Abgeordneter Stephanie Krisper vorgelegten SMS-Verkehr zwischen ihm und dem (mittlerweile aus dem Ministerium ausgeschiedenen) Leiter der Präsidialsektion im Innenministerium, Michael Kloibmüller. P. fragt den ÖVP-nahen Spitzenbeamten darin nach der Wahl im Oktober 2017, ob der Vertrag von BVT-Chef Peter Gridling verlängert wird („stimmt das, dass grid bleibt?“). Knappe Antwort: „Na“.
Kritik von Ausschuss-Vorsitzender Doris Bures (SPÖ) musste sich der Abgeordnete Peter Pilz anhören, der in der Sitzung mehrmals Unterlagen aus den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft vorlegte, die nicht aus dem Bestand des Ausschusses stammten und somit nicht klassifiziert waren. Im konkreten Fall – ein Bericht der Staatsanwaltschaft über die Durchsuchung eines E-Mail-Postfaches – befand Verfahrensrichter Eduard Strauss, dass das Aktenstück nur in nicht öffentlicher Sitzung behandelt werden dürfe, weil der Justizminister diesen „Strafaktsteil“ noch nicht offiziell dem Parlament übermittelt habe.
Pilz kritisierte die Entscheidung und kündigte an, in einem etwaigen vertraulichen Teil der Sitzung aus Protest keine Fragen zu stellen. Er werde darauf beharren, zu seinen eigenen Unterlagen Fragen zu stellen. Bures beharrte allerdings darauf, „dass Akten, Dokumente und Unterlagen rechtzeitig dem Ausschuss vorgelegt werden“, um eine Prüfung durch den Verfahrensanwalt zu ermöglichen. (APA)
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