Mehrheit für EU-Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn fraglich
Brüssel (APA) - Die notwendige Zweidrittelmehrheit für ein EU-Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn im EU-Parlament ist fraglich. Die EU-Abgeor...
Brüssel (APA) - Die notwendige Zweidrittelmehrheit für ein EU-Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn im EU-Parlament ist fraglich. Die EU-Abgeordneten stimmen am Mittwoch in Straßburg über den Bericht der niederländischen Grün-Abgeordneten Judith Sargentini ab. Sollte der Report angenommen werden, wäre Ungarn neben Polen das zweite EU-Land mit einem solchen Verfahren, das bis zum Entzug der Stimmrechte führen kann.
Sagentini sieht in ihrem Bericht „ein klares Risiko für einen ernsthaften Verstoß gegen die Demokratie, die Grundrechte und gegen die Rechtsstaatlichkeit“. Der Report wurde im Innenausschuss des EU-Parlaments mit Mehrheit angenommen, auch die ÖVP-Europaabgeordneten unterstützten ein EU-Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn.
Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban nimmt am Dienstag an der Debatte in Straßburg teil. Am Mittwochvormittag hält EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker vor dem EU-Parlament seine jährliche „Rede zur Lage der Union“. Sargentini zeigte sich sehr erfreut darüber, dass die Abstimmung mit Junckers Rede zusammenfällt, denn „es geht hier um den Zustand der Union“. Auch könnte Orbans Anwesenheit bei der Debatte die Abgeordneten verärgern, wenn er die Berichterstatterin als Lügnerin attackiert.
Letztlich sei das Abstimmungsverhalten der Europäischen Volkspartei (EVP), der Orbans Fidesz angehört, entscheidend, sagte Sargentini. Auch die Ankündigung von EVP-Fraktionschef Manfred Weber, als „Spitzenkandidat“ der Partei in die EU-Wahl gehen zu wollen, spiele eine Rolle. Der Ausgang der Abstimmung sei letztlich nicht vorhersehbar, das Votum werde wohl knapp ausfallen, erwartet die Berichterstatterin.
Sargentini betonte, sie habe in ihrem Bericht nur Fakten und Einschätzungen unabhängiger internationaler Organisationen, wie etwa vom Europarat und den Vereinten Nationen, sowie europäische und ungarische Gerichtsverfahren und Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zusammengestellt. Ihr Bericht enthalte „kein Werturteil“ über die Lage in Ungarn. Während die Regierung in Polen mit vollem Tempo voranschreite und Urteile des EU-Gerichtshofs ignoriere, mache Ungarn zwei Schritte vorwärts und einen zurück, „das macht es schwieriger“. Gegen Polen hatte die EU-Kommission im Dezember 2017 das sogenannte Artikel-7-Verfahren eingeleitet.
Als jüngste Beispiele für einen Bruch europäischer Werte in Ungarn nannte Sargentini die Übernahme des unabhängigen TV-Senders HirTV durch einen Freund Orbans, was den Sender über Nacht in ein Propaganda-Medium für Orban umgewandelt habe. Andere Beispiele seien der Entzug von Nahrung für Asylwerber, die Veröffentlichung von Namen von Regierungsgegnern, das Vorgehen der ungarischen Regierung gegen die von dem US-Milliardär George Soros gegründete Central European University (CEU) in Budapest sowie der Missbrauch von EU-Geldern und Günstlingswirtschaft in der Justiz.
Sollte das Europaparlament mit Zweidrittelmehrheit für ein Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn stimmen, liegt der Ball bei den EU-Mitgliedstaaten. Im Falle Polens sei die derzeitige Konstellation der vorhergehenden bulgarischen, der jetzigen österreichischen und der künftigen rumänischen EU-Ratspräsidentschaft „nicht die beste Zeit, um Fragen der inklusiven Demokratie zu diskutieren“, kritisierte Sargentini die Unwilligkeit der EU-Staaten, sich mit diesen Rechtsstaatsfragen zu befassen.
~ WEB http://www.europarl.europa.eu/portal/de ~ APA240 2018-09-06/11:56
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