Kärntner räumte Konten eines betagten Ehepaares ab: verurteilt

Klagenfurt (APA) - Ein 52 Jahre alter Kärntner ist am Donnerstag am Klagenfurter Landesgericht wegen Untreue zu acht Monaten bedingter Haft ...

Klagenfurt (APA) - Ein 52 Jahre alter Kärntner ist am Donnerstag am Klagenfurter Landesgericht wegen Untreue zu acht Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte einem betagten Ehepaar eine Generalvollmacht für deren Konten abgeluchst und dann insgesamt 274.000 Euro abgehoben und für sich verwendet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Eheleute stammen aus Deutschland, der Kärntner Landwirt kannte sie von zahlreichen Urlauben, die das Paar in einer seiner Ferienwohnungen im Bezirk Villach verbrachte. Als dem Ehemann in seiner Heimat eine Besachwalterung drohte, überredete der Landwirt die beiden, ihre Ersparnisse nach Österreich zu transferieren und nach Kärnten zu übersiedeln. Eine „standesgemäße Wohnung“ wollte er ihnen zur Verfügung stellen. Laut Staatsanwalt Helmut Jamnig entpuppte sich diese als Einzimmerwohnung im Erdgeschoß. Dann brachte der Kärntner die beiden dazu, ihm eine Vollmacht auszustellen. Im Juli 2014 unterschrieben sie die Vollmacht, wenig später begannen die Abhebungen, die sich laut Anklage auf gut 274.000 Euro summierten. Zwei Jahre ging das so, der Deutsche war inzwischen gestorben, seine Witwe schöpfte irgendwann Verdacht und vertraute sich einem Bekannten an, der ebenfalls immer wieder in einer der Ferienwohnungen übernachtete. Dieser informierte die Polizei, die Sache flog auf.

Mit dem Geld kaufte der Angeklagte - gemeinsam mit seiner damaligen Lebensgefährtin - verschiedene Grundstücke, obwohl er selbst nicht gerade arm ist. So erklärte er vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl, ein Haus mit mehreren Wohnungen im Wert von 1,5 Millionen Euro zu besitzen. Dazu kommen 60 Hektar Wald und 22 Hektar Ackerland mit einem geschätzten Wert von rund 2,1 Millionen Euro. Warum er dann das Geld genommen habe, wollte der Richter wissen. Die Verlockung sei einfach zu groß gewesen, meinte der Angeklagte. Seine Methode wurde von Jamnig in seinem Plädoyer als „Erbschleicherei“ bezeichnet, der Mann habe einfach aus Habgier gehandelt, eine „besonders niederträchtige Motivation“.

Der Schöffensenat verurteilte den 52-Jährigen schließlich zu 360 Tagsätzen zu je 50 Euro, also zu 18.000 Euro Strafe. Dazu gab es acht Monate Haft, die ihm bedingt nachgesehen werden. Der Verurteilte erbat drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwalt Jamnig gab keine Erklärung ab.