Lungauer schlug seinem Zechkumpanen Tretroller 2 - Ein Jahr bedingt
Salzburg/Tamsweg (APA) - Der 25-jährige Angeklagte ist wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr a...
Salzburg/Tamsweg (APA) - Der 25-jährige Angeklagte ist wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung in Kombination mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.800 Euro nicht rechtskräftig verurteilt worden. Das Gericht erteilte Weisungen zur psychotherapeutischen Gesprächstherapie und zur Alkoholabstinenz, die vom Gericht regelmäßig kontrolliert wird.
Für die Dauer der Probezeit von drei Jahren wurde Bewährungshilfe angeordnet. Der Beschuldigte (Verteidiger: Hellmut Prankl) nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Antrag auf Unterbringung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher wurde vom Gericht abgewiesen. Der Angeklagte hat seinen Angaben zufolge Alkohol „vielleicht alle zwei bis drei Wochen“ an Wochenenden konsumiert.
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