NÖ Freizeitjäger darf laut Gericht Schalldämpfer verwenden
St. Pölten (APA) - Ein Freizeitjäger aus dem Bezirk Neunkirchen, der bei der Jagdausübung einen Schalldämpfer verwenden wollte, hat vom Land...
St. Pölten (APA) - Ein Freizeitjäger aus dem Bezirk Neunkirchen, der bei der Jagdausübung einen Schalldämpfer verwenden wollte, hat vom Landesverwaltungsgericht (LVwG) Niederösterreich recht bekommen. Ein Sprecher bestätigte am Donnerstag auf Anfrage einen Bericht des „Kurier“. In einem Ortsaugenschein war die Lautstärke von Schüssen mit und ohne Schalldämpfer demonstriert worden.
„Der Mündungsknall in der Umgebung des Schützen wird reduziert, aber der Überschallknall des Geschoßes bleibt gleich laut“, berichtete der Anwalt des Antragstellers, Raoul Wagner, laut der Tageszeitung. Er hatte die Demonstration in Purkersdorf (Bezirk St. Pölten-Land) beantragt.
Schalldämpfer sind bisher in der Regel für Berufsjäger aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes erlaubt. Ausnahmebewilligungen sind möglich, wenn man ein „überwiegendes berechtigtes Interesse“ nachweisen kann.
Die Bezirkshauptmannschaft hatte den Antrag des Freizeitjägers, einen Schalldämpfer zu verwenden, abgewiesen. Das Landesverwaltungsgericht habe einer Beschwerde des Mannes gegen diese Entscheidung Folge gegeben, teilte ein Sprecher mit.
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