Kinderbetreuung - Ministerin trifft nächste Woche rote Länderchefs
Wien (APA) - In den Streit um die Finanzierung des Kindergartenausbaus könnte nun wieder Bewegung kommen: Familienministerin Juliane Bogner-...
Wien (APA) - In den Streit um die Finanzierung des Kindergartenausbaus könnte nun wieder Bewegung kommen: Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) kommt dem Wunsch der roten Länderchefs nach und lädt den burgenländischen Landeshauptmann Hans Niessl, seinen Kärntner Kollegen Peter Kaiser und den Wiener Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky (alle SPÖ) am kommenden Mittwoch zu einem Gespräch.
Die Ministerin habe am gestrigen Donnerstag mit Landeshauptmann Kaiser telefoniert, kommende Woche sollen nun bei einer Gesprächsrunde mit allen drei SPÖ-geführten Ländern noch Details besprochen werden, hieß es am Freitag aus Bogners Büro zur APA.
Kärnten, Burgenland und Wien sind verärgert, weil die Bundesregierung schon vor ein paar Wochen öffentlichkeitswirksam eine Einigung zu Kindergartenausbau und Sprachförderung präsentiert hat - die allerdings nur mit den schwarz regierten Ländern akkordiert war. Dass die 142,5 Mio. Euro auf die anderen Länder aufgeteilt werden, sollten sie die 15a-Vereinbarung nicht unterschreiben, werteten die SPÖ-Länderchefs zuletzt gar als Erpressungsversuch - das Ministerium bekräftigt dazu, dass diese Regelung nicht neu sei.
Auch bleibt Bogner-Strauß dabei, dass das Kopftuchverbot für Kindergartenkinder und Regeln für islamische Kindergärten Bestandteil des Vertrags zur Kindergartenfinanzierung bleiben. Das Kopftuchverbot ist auch in einem künftigen „Wertekatalog“ enthalten, Pädagogen sollen demnach ein klärendes Gespräch mit den Eltern führen und eine „Vereinbarung erarbeiten“, etwa dass „das Kopftuch in der Garderobe abzulegen“ sei. Als Bildungssprache wird explizit Deutsch vorgeschrieben. Für die sprachliche Frühförderung selbst soll es einen neuen, einheitlichen Spracherhebungsbogen geben. Pädagoginnen, die Sprachförderung anbieten, müssen außerdem selbst bessere Sprachkenntnisse nachweisen und dem Ministerium werden unangekündigte Hospitationen erlaubt.
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