Drei Gramm Heroin geraubt: Mehrere Jahre Haft für Kärntner

Klagenfurt (APA) - Wegen schweren Raubes sind am Montag am Landesgericht Klagenfurt zwei Kärntner, 20 und 22 Jahre alt, zu 2,5 und 3,5 Jahre...

Klagenfurt (APA) - Wegen schweren Raubes sind am Montag am Landesgericht Klagenfurt zwei Kärntner, 20 und 22 Jahre alt, zu 2,5 und 3,5 Jahren Haft verurteilt worden. Der Jüngere hatte im Juni einem Drogendealer drei Gramm Heroin abgeknöpft, ihn zu Boden getreten und ihm mit Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die beiden Angeklagten gaben vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Alfred Pasterk den Überfall zwar zu, sie bestritten aber, dass dabei Pfefferspray eingesetzt wurde - das hatte die Tat als schweren Raub mit einer höheren Strafe qualifiziert. Im Juni hatten die heroinabhängigen Kärntner mit einem Dealer ein Treffen vereinbart, um Drogen zu kaufen - sie planten, sich etwas „zurückzuholen“, weil sie von ihm schon mehrmals bei Deals übers Ohr gehauen worden seien. Die beiden holten den 28-Jährigen mit dem Auto ab und fuhren mit ihm zu einem unbeobachteten Ort. Während der 20-Jährige mit dem Dealer aus dem Auto stieg und zur Tat schritt, blieb der zweite am Steuer sitzen und gab Gas, als sein Komplize danach wieder ins Auto gestiegen war.

In seiner Urteilsbegründung verwies Pasterk auf die Strafdrohung von 15 Jahren für schweren Raub. Für den Senat habe es keinen Zweifel gegeben, dass sich die Tat so wie in der Anklage beschrieben abgespielt hat. „Dass Sie den Überfall geplant haben, weil der Dealer Sie mehrmals betrogen haben soll, ist unglaubwürdig. Wenn einem so etwas ein Mal passiert, dann wechselt man doch den Dealer“, meinte Pasterk. Wenn man sich dann damit rechtfertige, dass es sonst keine anderen Dealer gebe, dann sei das „fast lächerlich“: „Fünf bis zehn Leute werden jeden Monat verurteilt, weil sie in Kärnten mit Heroin gedealt haben.“

Dem Haupttäter kam schließlich sein Alter unter 21 Jahren zugute, mildernd erkannte das Gericht auch an, dass er teilgeständig war und zur Tatzeit unter Entzugserscheinungen gelitten hatte. Gleich fünf einschlägige Vorstrafen hatte der 22-Jährige auf dem Kerbholz, was sich auch auf die Höhe der Strafe auswirkte. Die beiden Angeklagten erbaten drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwältin Nicola Trinker gab keine Erklärung ab.