Krankenkassen - Regierung hält an Reformzeitplan fest
Wien (APA) - Der Gesetzesentwurf zur Sozialversicherungsreform soll Ende dieser oder spätestens Anfang kommender Woche fertig sein und in Be...
Wien (APA) - Der Gesetzesentwurf zur Sozialversicherungsreform soll Ende dieser oder spätestens Anfang kommender Woche fertig sein und in Begutachtung gehen. Das hat ein Sprecher des Gesundheits- und Sozialministeriums am Dienstag auf APA-Anfrage bekräftigt. Zuvor wird nochmals mit den Sozialpartnern verhandelt. Auch mit Ländervertretern wird gesprochen, dem Vernehmen nach allerdings nur auf ÖVP-Ebene.
Vorgesehen sei am Mittwoch ein Treffen von Klubobmann August Wöginger mit den zuständigen schwarzen Landesräten, hieß es hinter vorgehaltener Hand. Auch Experten sollen beigezogen werden. Zuletzt hatte es vor allem aus Tirol Proteste gegeben, weil man sich in der Frage des Spielraums der Länder bei der künftigen Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), in der die neun Gebietskrankenkassen aufgehen sollen, zu wenig eingebunden fühlte.
Insgesamt werden durch die Reform aus den bisher 21 Sozialversicherungsträgern nur noch fünf. Statt des Hauptverbands soll es dann einen an Kompetenzen ärmeren Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger geben. In Kraft treten soll dies mit 1. Jänner 2019. Damit sich das ausgeht, soll das türkis-blaue Vorhaben im Oktober den Ministerrat passieren und im November im Parlament beschlossen werden.
Mit 1. April 2019 will man dann pro Träger Übergangsgremien zur Vorbereitung des Fusionsprozesses einsetzen. Mit gleichem Datum soll auch die derzeit verordnete „Ausgabenbremse“ bei den Sozialversicherungen wieder aufgehoben werden, wie es in einem in der Vorwoche präsentierten Regierungspapier heißt. Die neue Struktur bei den Sozialversicherungen werde dann laut der Ministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) ab 1. Jänner 2020 gültig sein.