Richter: VW könnte Kapitalmarkt zu spät informiert haben
Braunschweig/Wolfsburg (APA/dpa) - Im milliardenschweren Musterverfahren von VW-Anlegern schließen die Richter nicht aus, dass VW den Kapita...
Braunschweig/Wolfsburg (APA/dpa) - Im milliardenschweren Musterverfahren von VW-Anlegern schließen die Richter nicht aus, dass VW den Kapitalmarkt im Abgasskandal zu spät informiert haben könnte. Im Fall des Geständnisses gegenüber den US-Behörden, Dieselmotoren manipuliert zu haben, könne die Voraussetzung der Kursrelevanz erfüllt sein, sagte der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Braunschweig, Christian Jäde, am Dienstag.
Das Eingeständnis fiel auf den 19. August 2015, VW informierte seine Anleger damals aber erst etwa einen Monat später am 22. September 2015 per Ad-hoc-Nachricht. Es geht um eine vorläufige Einschätzung des Gerichts. „Als unzulässig würden wir das Feststellungsziel jedenfalls nicht ansehen“, sagte Jäde.
Nach dem Bekanntwerden der Abgasaffäre hatten die Vorzugsaktien des Unternehmens zwischenzeitlich fast die Hälfte ihres Werts verloren, die Anleger erlitten teils massive Verluste. Insgesamt machen Kläger Forderungen von fast 9 Milliarden Euro geltend. Im Musterverfahren selbst liegt der Streitwert bisher bei knapp 4 Milliarden Euro.
~ ISIN DE0007664039 WEB http://www.volkswagenag.com ~ APA230 2018-09-11/11:56