Millionenbetrüger wegen Steuerhinterziehung in Klagenfurt verurteilt
Klagenfurt (APA) - Ein 44 Jahre alter Kärntner ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung zu einer...
Klagenfurt (APA) - Ein 44 Jahre alter Kärntner ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 645.000 Euro verurteilt worden. Der Mann verbüßt derzeit eine mehrjährige Haftstrafe wegen schweren Betrugs, Staatsanwalt Christian Pirker warf ihm vor, das ergaunerte Geld auch nicht versteuert zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
6,6 Millionen Euro lockte der Kärntner Freunden und Bekannten heraus, er versprach Renditen von zehn, 20, ja sogar 100 Prozent. In seinem angeblichen Büro in Oberkärnten saßen eigens engagierte Menschen, die so tun sollten, als ob sie sich mit den Finanzmärkten beschäftigten. Das Ganze ging eine Zeit lang gut, doch Anfang 2016 war es vorbei. Die Betrügereien flogen auf, der gelernte Fotograf, der auf Vermögensberatung umgesattelt hatte, wanderte ins Gefängnis und die Millionen waren weg. Ende 2016 wurde der Kärntner zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, die er derzeit in Graz-Karlau absitzt.
Die Finanz stellte Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen an, nachdem sie die Unterlagen von den Ermittlungsbehörden erhalten hatte. Dabei wurde errechnet, dass der Vermögensberater insgesamt mehr als 2,1 Millionen Euro an Steuern zahlen hätte müssen. Dabei wurden die Ausgaben, etwa für das Büro oder die Scheinangestellten, berücksichtigt, wie der Steuerprüfer im Zeugenstand vor Richterin Ute Lambauer erklärte. Der Verteidiger versuchte zu argumentieren, dass die Millionen ja nur Darlehen gewesen seien, also quasi keine echten Einnahmen, was die Finanz nicht berücksichtigt habe. Der Steuerprüfer widersprach, es gebe keine Bilanz, in der Forderungen berücksichtigt werden könnten, daher müsste alles, was an Geld hereinkam, auch als Einnahme betrachtet werden.
Auch der Einwand des Verteidigers, sein Mandant hätte ja das Geld gar nicht deklarieren können, weil er sich damit selbst belastet hätte, zog beim Schöffensenat nicht, er verurteilte den Mann, der geständig war, zu 645.000 Euro Geldstrafe. Die Höchststrafe wäre das Dreifache des hinterzogenen Betrags gewesen, also weit über sechs Millionen. Im Falle der Uneinbringlichkeit, was angesichts von 60 Exekutionstiteln gegen den Verurteilten zu erwarten ist, muss er sechs weitere Monate absitzen. Der 44-Jährige nahm das Urteil sofort an. Da der Staatsanwalt keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.