Deutsche Bischöfe kritisieren EuGH-Urteil zum Kirchen-Arbeitsrecht
Bonn (APA) - Die deutschen katholischen Bischöfe haben das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Kündigung eines Chefarztes kritis...
Bonn (APA) - Die deutschen katholischen Bischöfe haben das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Kündigung eines Chefarztes kritisiert. Die verfassungsrechtliche Position der Kirchen im Grundgesetz sei „nicht ausreichend berücksichtigt“, heißt es in einer Dienstagmittag in Bonn veröffentlichten Erklärung der Bischofskonferenz.
Wie Kathpress berichtete, betonte Konferenz-Sekretär Pater Hans Langendörfer unter Verweis auf das deutsche Grundgesetz darin: „Es ist danach Sache der Kirche, nicht der staatlichen Gerichte, im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts aus ihrer religiösen Überzeugung heraus selbst festzulegen, welche Loyalitätserwartungen sie an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen.“ Dazu gehöre auch die Feststellung, was die Glaubwürdigkeit der Kirche erfordere und welches Gewicht ein schwerer Loyalitätsverstoß habe.
Der Europäische Gerichtshof hatte zuvor das kirchliche Arbeitsrecht in einem wichtigen Punkt eingeschränkt. Die Kündigung eines Chefarztes, der nach einer Scheidung erneut zivil geheiratet hatte, könne eine „verbotene Diskriminierung“ darstellen, so die Richter. Die abschließende Entscheidung liegt nun beim Bundesarbeitsgericht, die die Entscheidung in nationales Recht umsetzen muss.
In Österreich gibt es eine derartige Regelung nach deutschem Muster nicht. Kirchen und Religionsgemeinschaften haben keine Dienstherrenfähigkeit und können damit keine Beamtendienstverhältnisse, sondern nur privatrechtliche Beschäftigungsverhältnisse eingehen.
~ WEB http://curia.europa.eu/ ~ APA462 2018-09-11/16:02