ÖVP-Wirtschaftsflügel bremst bei Anrechnung von Karenzzeiten

Wien (APA) - Der ÖVP-Wirtschaftsbund, quasi Wirtschaftsflügel der Volkspartei, bremst bei der vom ÖVP-Arbeitnehmerbund geforderten vollen An...

Wien (APA) - Der ÖVP-Wirtschaftsbund, quasi Wirtschaftsflügel der Volkspartei, bremst bei der vom ÖVP-Arbeitnehmerbund geforderten vollen Anrechnung der Karenzzeiten. Der Wirtschaftsbund betonte, dass es bereits Regelungen im Gesetz gibt und die Festlegung von Gehaltsregelungen Sache der Sozialpartner sei. Für eine gesetzliche Regelung der Anrechnung der Karenzzeiten bestehe deshalb keine Notwendigkeit.

„Die Anrechnung von Karenzzeiten bei Gehaltsvorrückungen soll wie bisher Kernkompetenz der Sozialpartner bleiben“, erklärte Wirtschaftsbund-Generalsekretär Rene Tritscher am Mittwoch in einer Aussendung. Einige Kollektivverträge wie jener für Angestellte in der Metallbranche oder der für die Handelsangestellten würden bereits Möglichkeiten einer Anrechnung von Karenzzeiten bei Gehaltsvorrückungen vorsehen.

„Eine Notwendigkeit, diese Kernkompetenz der Sozialpartner auf eine gesetzliche Ebene zu heben, sehen wir nicht“, so Tritscher. „Denn zum einen wurde im Regierungsprogramm klar festgehalten, dass dies Aufgabe der Sozialpartner ist und zum anderen greift man damit massiv in ein Kerngebiet der Kollektivvertragsparteien ein.“ In ein solches Kerngebiet der Sozialpartner, nämlich die Arbeitszeitregeln, hat die Regierung zuletzt mit der Einführung der Möglichkeit des 12-Stunden-Tags allerdings bereits eingegriffen.

Die Wirtschaftskammer erklärte zur aktuellen Debatte über die Anrechnung von Karenzzeiten, dass Mütter und Väter in Österreich arbeitsrechtlich gut abgesichert seien. In einzelnen Kollektivverträgen gebe es bereits großzügige Anrechnungen. Grundsätzlich würden Gehaltsvorrückungen aber eine Abgeltung betrieblicher Erfahrung bedeuten. Die Anrechnung von Karenzzeiten würde den Faktor Arbeit verteuern, so Rolf Gleißner, Experte der Wirtschaftskammer. Die Wirtschaft sei offen für Gespräche, man lehne aber einseitige Schritte zulasten der Betriebe ab.

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