Mangelberufe - Regionalisierte Liste soll Anfang 2019 kommen
Wien (APA) - Wirtschafts- und Sozialministerium haben in einem Ministerratsvortrag ihre Joboffensive konkretisiert, mit dem 100.000 Jobsuche...
Wien (APA) - Wirtschafts- und Sozialministerium haben in einem Ministerratsvortrag ihre Joboffensive konkretisiert, mit dem 100.000 Jobsuchende einen Arbeitsplatz finden sollen. Demnach soll, wie schon angekündigt, die Mangelberufsliste regionalisiert werden. Dies soll mit der nächsten Novelle der Liste erfolgen, die mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten wird, wie es aus dem Wirtschaftsressort zur APA hieß.
Die Liste der Mangelberufe definiert jene Jobs, in denen Menschen aus Ländern außerhalb der EU legal in Österreich arbeiten dürfen. Wobei der Mangel recht unterschiedlich ist. In Tirol kamen im August auf 324 offene Stellen als Koch 120 arbeitslose Köche. In Wien standen 340 offenen Kochstellen 917 arbeitslose Köche gegenüber.
Des weiteren wollen Wirtschafts- und Sozialministerium die Rot-Weiss-Rot-Card modernisieren. Diese ist laut Wirtschaftskammer zu bürokratisch. Nun soll bis Ende des Jahres Ergebnisse vorliegen, wie diese bürokratischen Hürden umschifft werden. So soll der Nachweis einer Unterkunft bereits bei der Antragstellung wegfallen und die Systematik des Punkteschemas (z.B. weniger starke Gewichtung auf das Alter) überarbeitet werden, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) in ihrem Vortrag zum Ministerrat.
Personen, die sich zwecks eines Pflichtschulabschlusses legal im Land aufhalten, sollen eine Lehre absolvieren dürfen. Dafür werde eine eigene Kategorie für Lehrlinge (duale Ausbildung) geschaffen.
Des weiteren will die Regierung verstärkt arbeitslose Asylberechtigte in die Lehre bekommen. „Details dazu werden im Rahmen des bevorstehenden Jobgipfels diskutiert“, so die beiden Ministerinnen. Sie hielten des weiteren fest: „Um in Zukunft klar zwischen Migration und Asyl zu unterscheiden, wird folgende Maßnahme ehestmöglich umgesetzt: Ende des Zugangs zur Lehre für Asylwerber durch Aufhebung der bestehenden Erlässe.“ Sprich, so lange es keinen positiven Asylbescheid gibt, soll es in Zukunft keinen Zugang zur Lehre geben.
Für Asylwerber mit bestehenden Lehrverhältnissen sei aber die Absolvierung der Lehre bis zum Ende des laufenden Asylverfahrens weiter möglich. Kommt es allerdings zu einem negativen Asyl-Bescheid, ist das Lehrverhältnis beendet und der Betroffene hat das Land zu verlassen.