Ex-Freundin als Geisel genommen: 15 Jahre Haft
Von Reinhard Fellner...
Von Reinhard Fellner
Innsbruck –Letzten Juli rückte die Polizei-Spezialeinheit Cobra mit einem Verhandlungsteam zu einem Haus im Unterland aus. Einsatzbefehl: Befreiung einer Frau, die in ihrem Badezimmer vom Ex-Freund als Geisel genommen wird. Vor Ort fanden die Beamten die Frau umklammert vom Arm des Ex-Freunds – an ihrem Hals die blutverschmierte Klinge eines Küchenmessers.
Über zwei Stunden sollte das Martyrium für die Frau dauern, bis der eifersüchtige Pole auf gutes Zureden die einst so innig Geliebte fragte, ob sie nicht das Messer haben möchte. Die Frau warf es geistesgegenwärtig weg und schrie, der 34-Jährige konnte überwältigt werden. Erst bei der folgenden Einvernahme der Frau war aufgekommen, dass sie schon eine Woche zuvor von ihrem damals schwer alkoholisierten Ex-Freund in ihrer Wohnung vergewaltigt worden war. Wohl um den Polen zu schonen, fuhr die Frau darauf aber dennoch nur zur Polizei, um sich zu erkundigen, wie sie ihn künftig auf Abstand halten könne.
Das darauf ausgesprochene Betretungsverbot konnte den bereits neunfach Vorbestraften am Tattag trotzdem nicht davon abhalten, über den Balkon in die Wohnung der Frau zu steigen und durch Eintreten der Badezimmertüre zu ihr vorzudringen.
Der Pole war schon wegen Raub vorbestraft. Polizeiregister listeten ihn auch als Vergewaltiger. Dazu attestierte ihm ein Gutachten eine geradezu schwerste Alkoholabhängigkeit. Was der 34-Jährige wohl nicht wusste: Allein für erpresserische Entführung drohen 10 bis 20 Jahre Haft und somit Schwurgericht. Verteidiger Werner Draschl machte eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit geltend. Der Pole leugnete die Vergewaltigung, entschuldigte sich sonst aber bei der Frau.
Die Geschworenen folgten der Anklage und verhängten mit 6:2 (Vergewaltigung) und 8:0 der Stimmen nicht rechtskräftig 15 Jahre Haft.