Kurz: Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn „keine Verurteilung“

Madrid/Budapest/Wien (APA) - Die Einleitung des EU-Rechtsstaatsverfahrens gegen Ungarn sei „weder eine Verurteilung noch ein Beweis“, dass e...

Madrid/Budapest/Wien (APA) - Die Einleitung des EU-Rechtsstaatsverfahrens gegen Ungarn sei „weder eine Verurteilung noch ein Beweis“, dass es in dem Nachbarland „Fehlentwicklungen gibt“. Das erklärte Bundeskanzler Sebastian Kurz am Mittwochabend in Madrid am Rande eines Arbeitsbesuchs, in dessen Rahmen er seinen sozialistischen Amtskollegen Pedro Sanchez und König Felipe VI. traf.

Es handle sich vielmehr um den „Start in einen Diskussionsprozess“, der offene Frage ausräumen solle. „Wenn es Fehlentwicklungen gibt, dann sind diese zu korrigieren“, sagte Kurz, der auch festhielt, dass die EVP im EU-Parlament für die Einleitung des Artikel-7-Verfahrens gegen Ungarn eingetreten sei.

Das Europaparlament hatte am frühen Nachmittag ein EU-Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn wegen schwerwiegender Verletzungen der Demokratie und der europäischen Werte eingeleitet. Die Abgeordneten in Straßburg stimmten am Mittwoch mit breiter Mehrheit für ein solches Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags. Neben Polen steht damit auch Ungarn am Pranger der EU. Das Verfahren kann bis zum Entzug der Stimmrechte gehen, von konkreten Sanktionen ist man aber noch weit entfernt.

~ WEB http://www.europarl.europa.eu/portal/de ~ APA588 2018-09-12/23:11