Messerattacken in Wien-Leopoldstadt: Angeklagter „wie im Blutrausch“

Wien (APA) - In drastischen Worten hat die Staatsanwältin am Donnerstag jene Vorkommnisse geschildert, die einen 23-Jährigen am Donnerstag w...

Wien (APA) - In drastischen Worten hat die Staatsanwältin am Donnerstag jene Vorkommnisse geschildert, die einen 23-Jährigen am Donnerstag wegen fünffachen Mordversuchs vor ein Schwurgericht am Wiener Landesgericht gebracht haben. Der Afghane habe wie in einem Blutrausch auf seine Opfer eingestochen.

Der Asylwerber hatte am 7. März am Nestroyplatz zunächst auf eine dreiköpfige, völlig unbeteiligte Familie eingestochen, weil er glaubte, diese hätten ihn ausgelacht. Das Ehepaar und die 17-Jährige Tochter überlebten nur aufgrund einer besonders gut funktionierenden Rettungskette.

Anschließend lief der Angeklagte in Richtung Praterstern, wo er sich an seinem Drogendealer rächen wollte, den er für seine triste Lebenssituation verantwortlich machte. Auf dem Weg dorthin stellte sich ihm ein Passant in den Weg, der vermutete, der Mann sei von einer Schlägerei geflüchtet. Nur durch seine schnelle Rektion könnte dieser Zeuge Messerstichen ausweichen. Weniger Glück hatte anschließend der Dealer: Ihm stach der 23-Jährige in den linken unteren Rippenbogen.

Verteidiger Wolfgang Blaschitz sprach in seinem Eröffnungsplädoyer von einer „drogenindizierten Psychose“, die seinen Mandanten, der in einer Fantasiewelt gelebt habe, zu den Taten verleitet habe. Drei Gramm Kokain sowie mehrere Schlaftabletten habe er konsumiert, so der Beschuldigte.

Dieser Drogenkonsum ist jedoch auszuschließen: Die entsprechenden Blutproben hätten lediglich THC durch Cannabis ergeben, anderes Suchtgift könne er nicht genommen haben, hieß es bei der Verhandlung. Auch bei zwei Einvernahmen bei der Polizei unmittelbar nach der Festnahme hatte der Afghane ausgeschlossen, in den vergangenen zehn Tagen Drogen genommen zu haben. Diese Aussage verneinte der Angeklagte nun, im Gegenteil, er habe seinen Drogenkonsum angegeben.

Auch sonst konnte der Angeklagte nicht begründen, warum er sich unmittelbar nach der Tat noch an viele Dinge erinnern konnte, vor Gericht jedoch an Gedächtnislücken litt. Es tue ihm leid, warum er die Familie attackiert habe, wisse er jedoch nicht. Töten habe er jedenfalls niemanden wollen.

Der gerichtlich bestellte Sachverständige hat dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit attestiert. Auch der Polizist, der den Mann einvernommen hat, sagte aus, dieser habe sehr orientiert gewirkt und sich an die Vorfälle gut erinnern können.

Die Privatbeteiligtenvertreterin schilderte, dass für die Familie seit der Attacke nichts mehr so wie vorher sei. Der Vater leidet neben körperlichen Folgen, er benötigt u.a. eine Dialyse, auch an psychischen Problemen und wird deshalb auch nicht vor Gericht aussagen.