Messerattacken-Prozess - Geschworene begannen Beratung
Wien (APA) - Gegen 16.15 Uhr haben sich die Geschworenen zur Beratung zurückgezogen. Zuvor sprach sich die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer ...
Wien (APA) - Gegen 16.15 Uhr haben sich die Geschworenen zur Beratung zurückgezogen. Zuvor sprach sich die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer dafür aus, „die volle Härte des Gesetzes auszuschöpfen“ - nämlich lebenslange Haft. Sein Verteidiger meinte hingegen: „Ein einziger Stich in eine Körperregion muss kein Mordversuch sein.“ Zudem stellte er die Zurechnungsfähigkeit seines Mandanten erneut infrage.
„Es hätte jeden von uns treffen können, der dem Täter auf der Praterstraße über den Weg gelaufen ist“, betonte die Anklägerin. Sie rief den Geschworenen noch einmal die von Weinkrämpfen geschüttelte Mutter vor Augen, die ebenso wie der Rest der Familie wohl ihr restliches Leben unter den Folgen der Tat zu leiden haben werden. Auch der Dealer sei nach der Messerattacke ängstlich.
Der Angeklagte sei des versuchten Mordes in allen fünf Fällen schuldig - auch bei jenem Zeugen, der sich dem Afghanen auf der Flucht in den Weg gestellt hatte. Wäre dieser nicht zurückgesprungen, hätte auch ihn das Messer des 23-Jährigen getroffen. Das Beweisverfahren habe laut Staatsanwältin eindeutig ergeben, dass der Angeklagte nicht unter dem Einfluss von Drogen gehandelt habe und auch zurechnungsfähig sei.
Eben dies stellte Verteidiger Wolfgang Blaschitz in Abrede: „In Sachen Schuldfähigkeit bin ich nicht beim Sachverständigen (Peter, Anm.) Hofmann.“ Sein Mandant hätte Cannabis konsumiert und vielleicht auch chemische Substanzen, „die sich im Labor nicht orten lassen“. Deshalb sei er beim Angriff auf die Familie nicht zurechnungsfähig gewesen. Auch eine psychische Erkrankung sei später im Otto Wagner-Spital diagnostiziert worden und nicht einfach eine sogenannte Haftreaktion gewesen, wie vom Sachverständigen festgestellt.
Den Mordversuch am Zeugen tat Blaschitz als Versuch ab, „sich vom Acker zu machen“. Auch der Angriff auf den Dealer sei nicht erfolgt, um diesen zu töten. „Er hat ihn in eine Region gestochen, in der sich keine lebenswichtigen Organe befinden.“