Pro Asyl: Rechtsweggarantie durch Flüchtlingsvereinbarung ausgehebelt
Berlin (APA/AFP) - Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl hat die Flüchtlingsabkommen mit Italien, Spanien und Griechenland als „unrechtmäß...
Berlin (APA/AFP) - Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl hat die Flüchtlingsabkommen mit Italien, Spanien und Griechenland als „unrechtmäßig“ kritisiert. Es handle sich um einen „politischen Deal, der die Rechtsweggarantie aushebelt“, sagte Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt am Donnerstag.
Die deutsche Bundesregierung versuche, am Europa-Recht vorbei einen „faktisch rechtsfreien Raum“ zu schaffen, da von Zurückweisungen Betroffene keinen förmlichen Bescheid erhielten, gegen den sie vor Gerichten vorgehen könnten.
Zudem werde nicht berücksichtigt, dass auch bei einer Erstregistrierung in einem anderen EU-Staat nach der Dublin-Verordnung Deutschland zuständig sei, wenn hier bereits Familienangehörige lebten oder wenn der Schutzsuchende minderjährig sei.
Von einem „klaren Bruch von EU-Recht“ sprach auch die Linken-Innenexpertin Ulla Jelpke. Durch derartige nationale Alleingänge würden „selbst die Minimalstandards der ohnehin schon flüchtlingsfeindlichen und zutiefst ungerechten Dublin-Verordnung unterlaufen“, erklärte Jelpke in Berlin. Wegen der fehlenden Möglichkeit des Rechtsschutzes verstoße Innenminister Horst Seehofer (CSU) damit zudem gegen die EU-Grundrechte-Charta. Jelpke forderte deswegen ein Eingreifen der EU-Kommission.
Zuvor hatte Seehofer gesagt, dass Deutschland und Italien ein Flüchtlingsabkommen abgeschlossen haben. Es fehlten nur noch die Unterschriften seines italienischen Kollegen Matteo Salvini und von ihm selbst, sagte Seehofer am Morgen bei der Haushaltsdebatte im Bundestag.
Die Rahmenvereinbarung sieht die Rücksendung von bereits in Italien registrierten Flüchtlingen vor. Für jeden dieser Flüchtlinge soll Deutschland demnach jedoch einen anderen Migranten aufnehmen, der bei der Seenotrettung im Mittelmeer geborgen wurde, wie das Innenministerium mitteilte.
Es handele sich um eine „Absprache über ein gemeinsames Handeln zur Migrationssteuerung auf See und Eindämmung der Sekundärmigration“. Die Vereinbarungen über die Zurückführung von aus Italien kommenden, an der deutsch-österreichischen Grenze aufgegriffenen Flüchtlingen orientierten sich an vorherigen Vereinbarungen mit Griechenland und Spanien, erklärte eine Sprecherin. Details der Umsetzung sollen demnach noch in weiteren Absprachen geklärt werden. Dies auch gilt für die als Ausgleichsmaßnahme vorgesehene Übernahme von aus See geretteten Menschen.
Die Absprache ist laut Innenministerium vorerst befristet bis zum 11. November. Dies ist der Termin, bis zu dem Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze bisher festgelegt sind.