BVT-Ausschuss: Vor Entscheidung über Aktenstreit mit Innenministerium
Wien (APA) - Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs über den Akten-Streit zwischen dem BVT-Untersuchungsausschuss und dem Innenministe...
Wien (APA) - Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs über den Akten-Streit zwischen dem BVT-Untersuchungsausschuss und dem Innenministerium steht offenbar unmittelbar zuvor. Der Verfassungsgerichtshof bestätigte am Freitag, dass man diese Woche die Beratungen über die Beschwerde der Oppositionsparteien aufgenommen hat.
Laut Gesetz soll der Gerichtshof über die am 14. August eingebrachte Beschwerde „ohne unnötigen Aufschub, tunlichst aber binnen vier Wochen“ entscheiden. Diese Frist ist diese Woche ausgelaufen.
SPÖ, NEOS und Liste Pilz haben beim Verfassungsgericht die Übermittlung von zwei Unterlagen eingeklagt, die das Innenministerium dem Ausschuss nicht vorgelegt hat. Dabei handelt es sich einerseits um Unterlagen des Ministerbüros („Kabinettsakt“) in Zusammenhang mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), andererseits um ein Schreiben der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vom 27. Juni 2018.
Dass der „Kabinettsakt“ nicht vollständig vorgelegt wurde, konnten die Abgeordneten nachvollzeihen, weil die Unterlagen darin fortlaufend nummeriert sind und mehrere laufende Nummern fehlen. Daher fordern die Oppositionsfraktionen die vollständige Vorlage des Aktes mit der Stammzahl 34110/KBM/2018. Konkret vermissen sie die Korrespondenz des Kabinetts betreffend die Hausdurchsuchungen im Verfassungsschutz am 28. Februar.
Das Innenministerium argumentiert dagegen, dass sämtliche den U-Ausschuss betreffende Unterlagen geliefert wurden. Nicht übermittelt habe man Akten, die nicht zum Untersuchungsgegenstand gehören, hieß es am Freitag auf APA-Anfrage. Dazu zählt das Ministerium etwa Unterlagen, die erst nach dem Beweisbeschluss ergangen sind, oder die auf der Homepage des Parlaments abrufbar sind (z.B. Beantwortung dringlicher Anfragen) sowie Eingaben von Bürgern.
Das Schreiben der Korruptionsstaatsanwaltschaft (sowie die Antwort des Innenministeriums am 20. Juli) legte das Ministerium nicht vor, weil man „Zweifel am Umfang des Beweisbeschlusses“ geltend machte. Der Ausschuss fordert die Übermittlung des Schreibens.
Der Verfassungsgerichtshof ermittelt übrigens nicht selbst, welche Akten im Innenministerium vorlegen. Vielmehr müssen die Abgeordneten in ihrer Beschwerde nachweisen, dass dem Parlament Unterlagen vorenthalten wurden und welche das sind.