Brände in Haftanstalten nicht ungewöhnlich
Wien (APA) - Brände sind in österreichischen Justizanstalten und Polizeianhaltezentren nicht ungewöhnlich. So sprach Gerald Schimpf, Spreche...
Wien (APA) - Brände sind in österreichischen Justizanstalten und Polizeianhaltezentren nicht ungewöhnlich. So sprach Gerald Schimpf, Sprecher der Wiener Berufsfeuerwehr, gegenüber der APA davon, dass es pro Jahr einige derartige Einsätze gibt. Auch Polizisten vor dem Polizeianhaltezentrum Wien-Josefstadt, wo ein Häftling in der Nacht auf Samstag Feuer gelegt hatte, sagten, so etwas komme immer wieder vor.
Aufsehen erregte jüngst ein Zellenbrand in der Justizanstalt Josefstadt im Oktober 2016. Ein Häftling hatte in seiner Zelle eine Matratze angezündet, weil er seine Verlegung in einen anderen Haftraum erzwingen wollte. In Medienberichten war in diesem Sommer der Vorwurf erhoben worden, dass die Brandbekämpfung zu lange gedauert habe, was das Justizministerium zurückwies.
Der Brandstifter hinderte jedenfalls seine Mitinsassen daran, Alarm zu schlagen. Er wurde Anfang Februar 2018 wegen Brandstiftung, schwerer Körperverletzung und Nötigung zunächst nicht rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt.
Im Juli 2018 wurde in Graz ein Häftling verurteilt, weil er in der Justizanstalt Graz-Karlau seine Zelle angezündet hatte. Er habe nur weg aus dieser Abteilung gewollt, gab er vor Gericht an. Letztlich wurde er zu acht Monaten Haft verurteilt.
Schimpf zufolge übt die Wiener Berufsfeuerwehr immer wieder solche Szenarien. In der Nacht auf Samstag dürften die Einsatzkräfte davon durchaus profitiert haben. Das Polizeianhaltezentrum (PAZ) am Hernalser Gürtel ist immer wieder Schauplatz von Übungen der Blaulichtorganisationen.
Neben dem PAZ am Hernalser Gürtel gibt es zwei weitere: Im PAZ in Simmering werden vor allem Familien untergebracht, die abgeschoben werden sollen. Das PAZ am Hernalser Gürtel ist für Schubhäftlinge vorgesehen. Eine andere Aufgabe hat das PAZ auf der Rossauer Lände. Dort sitzen vor allem Personen, die Geldstrafen nicht begleichen können oder wollen und stattdessen Ersatzfreiheitsstrafen antreten.