Kassenreform: Einsparungen 3 - Verweis auf Selbstverwaltung

Wien (APA) - Im Sozialministerium erklärt man in einer weiteren Stellungnahme, dass man im Begutachtungsverfahren nur Zahlen des Bundes ange...

Wien (APA) - Im Sozialministerium erklärt man in einer weiteren Stellungnahme, dass man im Begutachtungsverfahren nur Zahlen des Bundes angeben könne. Für die Selbstverwaltung könne man keine Angaben machen.

In der Ausgabenschätzung des Begutachtungsentwurfs ist von 33 Millionen Einsparungen für das Jahr 2023 unter dem Titel „Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger“ die Rede. Für 2024 wird dann von 68 Millionen ausgegangen, im Jahr darauf von 106 Millionen und schließlich 2026 von 144 Millionen. Zusammenfassend heißt es: „Unter der Annahme einer linearen Einsparung von bis zu 10 Prozent der Personal- und Sachaufwendungen des Verwaltungsbereiches der Sozialversicherung wird im genannten Zeitraum ein Einsparungspotenzial von rd. 350 Mio. erreicht ohne dass hierbei das Leistungsniveau der Sozialversicherungsträger verändert wird.“

All diese Einsparungen beziehen sich laut Entwurf ausschließlich auf die Sozialversicherungsträger. „Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Bund, Länder und Gemeinden“, heißt es in dem in Begutachtung ausgeschickten Papier.

Die erhofften Einsparungen ergeben sich vor allem durch Synergieeffekte durch die Reduktion von 21 auf fünf Träger. Übrig bleiben ja nur noch die Österreichische Gesundheitskasse mit ihren neun Länderabteilungen, die Kasse der Selbstständigen, die Unternehmer und Bauern vereint, mit ebenfalls neun Länderstellen, die mit Eisenbahn und Bergbau fusionierte Beamtenversicherung mit sieben Länderbüros sowie die Allgemeine Unfallversicherung und die Pensionsversicherungsanstalt.