Innsbruck-Land

Gries mit Denkmal-Veto abgeblitzt

© Kanzlei Holzmann

Ermittlungen gegen Dorfchef eingestellt, Fortsetzung beantragt. Gries geht gegen Widum Lueg als Denkmal jetzt ans Höchstgericht.

Von Reinhard Fellner

Wien, Gries a. Br. –Jahrelang kaum beachtet, tobt in Gries ein fast schon bizarrer Streit um das Widum Lueg. Der Kampf der Gemeinde gegen die Erklärung des geschichtsträchtigen Widums zum Denkmal beschäftigt nunmehr zwei Höchstgerichte, die Staatsanwaltschaft und das Land Tirol.

Zur Erinnerung: Im Jahr 2012 ordnete die Gemeinde den Abriss „wegen Gefahr im Verzug“ an. Der Bescheid wurde nie vollzogen. Unter neuem Eigentümer stellte das Bundesdenkmalamt 2017 das Kulturkleinod unweit der Kapelle unter Denkmalschutz. Obwohl ein Abriss nun unmöglich ist, wird dem Eigentümer des Widums die Sanierung mit Hinweis einer Sperrgebiet-Verordnung aus dem Jahr 2011 verweigert. Während der Eigentümer dafür sogar einmal mit 2000 Euro bestraft worden war, hatte Gries gleichzeitig Ausnahmegenehmigungen zum Betreten und Befahren des Sperrgebiets und für Messen gegeben.

Darauf folgte eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs durch den Eigentümer gegen Dorfchef Karl Mühlsteiger. Laut Verteidiger und Anwalt Albert Heiss wurde diese von der Staatsanwaltschaft eingestellt: „Die Entscheidung des Bürgermeisters erfolgte nicht aus unsachlichen Motiven, sondern beruhte auf Einschätzung von Fachleuten – insbesondere des Landesgeologen.“ Dem folgte nun ein Antrag auf Fortsetzung der Ermittlungen. Widum-Anwalt Hermann Holzmann: „Die Staatsanwaltschaft sieht Amtsmissbrauch objektiv erfüllt. Einen Schädigungsvorsatz können wir aber klar darlegen. Durch das inkonsequente Handeln des Bürgermeisters ist dem Widum-Eigentümer schon ein beträchtlicher Schaden entstanden. Auch konnte er nicht nachvollziehbar darlegen, warum er über Jahre den scheinbar so dringenden Abbruch nie vollzogen hatte.“

Gegen den Denkmalschutz hat Gries nun schon zweimal berufen. Umsonst. Die letzte Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht zurück, da weder Gemeinde noch Bürgermeister dazu legitimiert seien. Anwalt Heiss: „Dagegen gehen wir noch am Verwaltungsgerichtshof vor!“ Beim Verfassungsgerichtshof hat der Landesverwaltungsgerichtshof indes die Aufhebung der Sperrgebiet-Verordnung von 2011 wegen Gesetzwidrigkeit beantragt. Das Land Tirol hat zur selben Sache eine Aufsichtsbeschwerde am Tisch. Fortsetzung folgt.

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