43-Jähriger wegen versuchten Mordes in Salzburg vor Gericht
Salzburg (APA) - Ein 43-Jähriger hat sich am Montag wegen versuchten Mordes vor einem Geschworenengericht in Salzburg verantworten müssen. E...
Salzburg (APA) - Ein 43-Jähriger hat sich am Montag wegen versuchten Mordes vor einem Geschworenengericht in Salzburg verantworten müssen. Er soll am 14. Oktober 2017 einem Türsteher in einem Nachtlokal in der Stadt Salzburg mit einem Messer zweimal in den Rücken gestochen und zumindest bedingt den Tod des Mannes in Kauf genommen haben. Der Angeklagte bekannte sich nur zu einer Körperverletzung für schuldig.
Laut Staatsanwalt Robert Holzleitner fügte der beschuldigte Albaner zunächst einem anderen Lokalgast im Streit mit dem Klappmesser, das eine Klingenlänge von neun Zentimeter aufwies, ein Handverletzung zu. „Die Wunde musste mit fünf Stichen genäht werden.“ Der Beschuldigte sei daraufhin von einem Security-Mitarbeiter hinaus eskortiert worden. Doch der 43-Jährige sei noch einmal auf den Mann mit einer Stichbewegung Richtung Oberkörper losgestürmt.
Der Türsteher habe noch versucht, ihn nach unten zu drücken, da habe ihm der Angeklagte mit zwei schnellen Stichen „mit Wucht“ jeweils eine 2,5 Zentimeter lange und vier Zentimeter tiefe Verletzung am Rücken zugefügt, schilderte Holzleitner. Der Beschuldigte, der mehrere einschlägige Vorstrafen aufweise, habe beide Männer töten wollen. Die Opfer wurden aber nicht lebensgefährlich verletzt. Die Staatsanwaltschaft hat eine Einweisung des Asylwerbers in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher beantragt. Laut einem neuro-psychiatrischen Gutachten handelt es sich bei dem Mann um eine gewaltbereite Persönlichkeit.
Der Angeklagte bestritt eine Tötungsabsicht. Seine Freundin sei in dem Lokal von einem Gast belästigt worden. Als er ihn zur Rede gestellt habe, habe ihn jemand mit dem Fuß gegen das Knie geschlagen. Anschließend sei ihm gegen die Rippen und mit einer Flasche gegen den Kopf geschlagen worden. An das weitere Geschehen könne er sich kaum erinnern, er und alle anderen seien betrunken gewesen. Erinnern könne er sich daran, dass er von jeder Seite angegriffen worden sei und er ein Messer in der Hand gehalten habe. „Damit wollte ich nur Angst machen. Ich wollte aber niemanden verletzten und keinesfalls jemanden töten. Ich habe einmal diesen Fehler gemacht, ich weiß, was das bedeutet“, verwies er auf einen Prozess in Albanien, bei dem er Ende der 1990er-Jahre wegen Mordes zu 17 Jahre Haft verurteilt worden war.
Das Klappmesser habe er nur zufällig in der Jackentasche gehabt, und angepöbelt habe er in dem Lokal auch niemanden, antwortete der verheiratete Vater von zwei minderjährigen Kindern auf Fragen des vorsitzenden Richters Philipp Grosser. Verteidiger Peter Lechenauer bezeichnete es als unverständlich, dass die Staatsanwaltschaft den Albaner wegen versuchten Mordes angeklagt habe. Wäre er nicht durch eine 17-jährige Haftstrafe vorbelastet gewesen, hätte ihm die Staatsanwaltschaft eine schwere Körperverletzung angelastet, meinte Lechenauer. Der Prozess wird morgen, Dienstag, am Landesgericht Salzburg fortgesetzt. Als weiterer Verhandlungstag wurde noch der Donnerstag anberaumt.