Universitäten

Neues Studienjahr bringt Gebühren für berufstätige Langzeitstudenten

Die Leopold-Franzens-Universität in Innsbruck.
© TT

Erwerbstätige, die die Regelstudienzeit um mehr als zwei Semester überschreiten, müssen ab diesem Semester Studiengebühren zahlen. Bisher waren sie davon befreit. In Innsbruck gibt es ein Rückerstattungsmodell.

Wien – Das am 1. Oktober startende neue Studienjahr bringt wieder Studiengebühren für berufstätige Langzeitstudenten. Betroffen sind Erwerbstätige, die die Regelstudienzeit um mehr als zwei Semester überschreiten. Die Universitäten haben sich allerdings darauf verständigt, mittels einer Stipendienlösung einem Teil davon die Gebühren zu erstatten.

Keine Befreiung für Berufstätige: 23.000 Personen betroffen

Derzeit sind grundsätzlich alle Universitätsstudenten aus Österreich bzw. der EU innerhalb der Regelstudienzeit plus zwei Semestern von der Zahlung von Studiengebühren (derzeit 363,36 Euro pro Semester) befreit. Diese „Toleranzsemester“ stehen sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudium zur Verfügung. Wer sie also im Bachelor-Studium verbraucht hat, kann im Masterstudium auf zwei neue zurückgreifen. In Diplomstudien gibt es die beiden Toleranzsemester pro Studienabschnitt.

Trotz Überschreitung dieser Zeit ebenfalls nicht zahlen mussten bis zum Sommersemester 2018 auch berufstätige Studenten. Der VfGH hat diese Befreiung allerdings aufgehoben. Betroffen sind davon rund 23.000 Personen.

Die Universitäten haben sich zuletzt auf eine Art Ersatzlösung verständigt, deren genaue Ausgestaltung aber erst von nur wenigen Unis festgelegt wurde. Aus den lukrierten Mitteln vergeben die Hochschulen sogenannte Studienabschluss-Stipendien. Diese müssen beantragt werden und sind zum Teil sogar etwas besser dotiert als die Gebührenhöhe (363,36 Euro). Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch darauf, profitieren dürfte also nur ein kleiner Teil.

Situation an der Uni Innsbruck

An der Uni Innsbruck wird die Gebührenhöhe rückerstattet. Voraussetzung dafür sind ein Mindestjahresverdienst im Ausmaß einer geringfügigen Beschäftigung und ein Höchstverdienst von 1500 Euro brutto pro Monat. Zudem muss eine Studienleistung von mindestens 16 ECTS pro Jahr erbracht werden. All jene, die diese Voraussetzungen erfüllen, können rückwirkend die Erstattung des Studienbeitrags bei der Universität beantragen. Die Verdienstgrenzen sollen pro Jahr gerechnet werden. Das bedeutet, dass die Regelung auch auf Studenten zutrifft, die beispielsweise alleine in den vorlesungsfreien Sommermonaten die Geringfügigkeitsgrenze erreichen. Man habe eine möglichst einfache und handhabbare Lösung finden wollen, erklärte Rektor Tilmann Märk.

Auch einheitliches Matrikelnummernsystem neu

Mit dem Studienjahr 2018/19 tritt außerdem ein einheitliches Matrikelnummernsystem für alle vier Hochschulbereiche (öffentliche Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten) in Kraft. Damit werden nun an allen Hochschulen (als letzte wurden Fachhochschulen und Privatunis einbezogen) achtstellige Matrikelnummern vergeben: Jeder Student erhält nur eine Nummer, egal an wie vielen Einrichtungen er studiert. Die einheitliche Personen-ID ist auch Grundlage für die Einrichtung von gemeinsamen Studien unterschiedlicher Bildungsbereiche. Außerdem soll so die Mehrfachausstellung von Studentenausweisen vermieden und das Prozedere bei den Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) vereinfacht werden.

Apropos ÖH-Wahl: Auch diese steht im heurigen Studienjahr im Frühjahr 2019 wieder am Programm. Ebenfalls im Sommer 2019 wird die neue Studierenden-Sozialerhebung durchgeführt.

Im Fachhochschulbereich gibt es heuer insgesamt 450 neue Anfänger-Studienplätze für 16 neue Studiengänge bzw. Aufstockungen in drei bestehenden Studiengängen im Bereich der Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT). (APA)

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