Grasser-Prozess - Kurzem Aufreger über Sitzordnung folgt Schweigen
Wien/Linz (APA) - Der 51. Verhandlungstag im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und andere hat heute, D...
Wien/Linz (APA) - Der 51. Verhandlungstag im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und andere hat heute, Dienstagvormittag, mit einer Verwirrung um die Sitzordnung begonnen. Da die Grasser-Anwälte verfahrenskonform während der Befragung ihres Klienten einen anderen Platz einnehmen müssen und dies nicht gleich gelang, wurde Richterin Marion Hohenecker kurz laut.
Nachdem Grasser-Anwalt Manfred Ainedter im ersten Anlauf nicht ganz den richtigen Platz erwischte, landete er inmitten unter den Vertretern der Privatankläger - also jenen, die sich mit Schadenersatz gegen Grasser und die Mitangeklagten am Prozess beteiligen. „Mitten im Feindesland“, kommentierte dies Ainedter zur allgemeinen Erheiterung und fand sich dann mit Grasser-Co-Anwalt Norbert Wess am richtigen Sitzplatz ein: Neben der Anklagebehörde, also den beiden Oberstaatsanwälten.
Grasser meldete sich anfänglich zu Wort, um noch einmal auf einen der Kernpunkte des Prozesses einzugehen - inwieweit er wissen konnte, wie hoch das Angebot sein müsse, um beim Verkauf der Bundeswohnungen (Buwog u.a.) den Zuschlag zu bekommen. Bekanntlich bot in der zweiten und letzten Runde die CA Immo 960 Mio. Euro, die siegreiche Immofinanz 961 Mio. Euro. Zufall, wie die Angeklagten meinen.
Grasser verwies heute darauf, dass ihm bei der Befragung im Gerichtssaal vorige Woche Unterlagen fehlten, die er nun nachgelesen habe und deshalb noch einige „Präzisierungen“ tätigen möchte. Er las aus einem Protokoll des parlamentarischen Untersuchungsausschusses seine eigenen Aussagen vor, in denen er damals davon gesprochen hatte, wer aller die Zahl von 960 Mio. Euro, Finanzierungsrahmen der CA Immo in der ersten Runde, gekannt haben könnte. Er habe schon damals gesagt, dass man daraus aber nichts für die zweite Runde ableiten könne.
Danach war wieder - wie schon Ende vergangenen Woche - der Vertreter der CA Immo am Wort, Rechtsanwalt Johannes Lehner. Die CA Immo hat eine Schaden von 200 Mio. Euro geltend gemacht, was Grasser so verärgert, dass er sich weigert, die Fragen von Lehner im Wiener Straflandesgericht zu beantworten. Dies setzte der Ex-Minister auch heute wieder fort, er nehme sein Recht auf Entschlagung in Anspruch. Dies tat er bereits zuvor bei den Fragen durch die Staatsanwälte.
Unverändert blieb auch die Unzufriedenheit der Richterin mit einem Teil der Fragen von Lehner, denn er dürfe Grasser nicht vorhalten, dass seine Erklärungen „unglaubwürdig“ seien. Und auch die Verteidiger von Grasser sowie eines Mitangeklagten zeigten sich mit der Art der Befragung nicht einverstanden.
Für Grasser hat sich, durch seine Aussagen vergangene Woche, inzwischen eine Nebenfront aufgetan. Der ehemalige Finanzminister unter der Regierung von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) hatte im Großen Schwurgerichtssaal erklärt: „Ich habe einige Unterlagen zu den Eurofighter-Anschaffungen mitgenommen, weil damals schon klar war, dass es ein umstrittenes Thema war.“ Hingegen habe er keine Buwog-Unterlagen nach Hause mitgenommen.
Die SPÖ zeigte sich darüber empört, Akten seien entweder dem Nachfolger oder dem Staatsarchiv zu übergeben. Sie will nun Grasser in den laufenden Eurofighter-Untersuchungsausschuss laden.
Die dieswöchige Verhandlungswoche geht von Dienstag bis Donnerstag. Sind Lehner und die Verteidiger von Grasser und den anderen Angeklagten mit ihren Fragen an den Ex-Minister fertig, dann muss der ehemalige Anwalt des zweitangeklagten Ex-FPÖ-Generalsekretärs Walter Meischberger, Gerald Toifl, Rede und Antwort stehen. Auch er sitzt auf der Anklagebank. Weiters ist die Einvernahme des Schweizer Vermögensverwalters Norbert Wicki noch ausständig.
~ ISIN AT00BUWOG001 AT0000809058 WEB http://www.buwog.at
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