Klage gegen Zufahrt zum See-Projekt abgewiesen
Die Klage auf „Nichtbestehen eines Fahrrechts“ zum Refugia-Projekt am Obernberger See wurde abgewiesen. Der Weg ist damit aber nicht frei.
Obernberg, Innsbruck –Wäre die Geschichte rund um das umstrittene Beherbergungsprojekt der Natur Refugia GmbH am Obernberger See ein Roman, dann wäre es mittlerweile ein extrem dicker Wälzer. Acht Jahre dauerte es, bis alle für das Vorhaben relevanten bau-, gewerbe- und naturschutzrechtlichen Bescheide bis zu den höchsten Instanzen hin vorlagen. Als letzter Knackpunkt verbleibt die Frage einer rechtlich gesicherten Zufahrt.
Dahingehend konnte mit den Mitgliedern der landwirtschaftlichen Bringungsgemeinschaft Obernberger See bis zum Schluss kein Konsens erzielt werden. Ganz im Gegenteil klagten diesen Juni sieben Mitglieder der Gemeinschaft auf Feststellung des „Nichtbestehens eines Fahrrechts“ für das geplante Refugia-Projekt. Bringungsgemeinschafts-Anwalt Johannes Roilo hatte schon vor Jahren eine aufrechte Zufahrt bestritten. Unter anderem war die fehlende Sicherheit auf dem durch Lawinenstriche durchzogenen Weg geltend gemacht worden. Rechtlich hatte RA Roilo aber am Landesgericht vor allem eingewendet, dass der einst zur Zufahrt berechtigte Ausflugsgasthof durch Betriebsauflösung und Abbruchbescheid zu bestehen aufgehört habe und die Refugia als gänzlich anderes Projekt kein Rechtsnachfolger sein könne. Richterin Barbara Lonsing wies die Klage der Gemeinschaft gestern dennoch ab. Sie gesteht nämlich auch dem Refugia-Projekt weiter das Recht auf Benützung des Weges zu: „Zweck der Errichtung des Weges war einst die Verbesserung der land- und forstwirtschaftlichen, jedoch auch der gewerblichen Nutzung bzw. der Erreichbarkeit des Gasthofes. Die Berechtigung der Wegnutzung ist daher auf die Nutzung der an der Bringungsgemeinschaft beteiligten Liegenschaften abgestellt“, stellte die Richterin vorab fest. Weiter führte sie aber zum Gewerbebetrieb aus: „Da die Nutzung nicht von einer gewählten Rechtsform abhängig sein kann, ist daher eine Berechtigung der Beklagten (Refugia) zur Nutzung des Weges im Rahmen der einst getroffenen Vereinbarung gegeben.“
Nähere Begründung: „Die Berechtigung wurde damals zur Verbesserung der Bewirtschaftung eines Gasthauses eingeräumt. Ein zur Nutzung eingeräumtes Fahrrecht umfasst zweifellos auch Fahrten zur Neuausführung eines Gebäudes bei gleichbleibender Zweckwidmung. Ursprünglich war dafür ein zeitnaher Abriss zur Neuerrichtung geplant. Der Umstand, dass der Neubau durch jahrelange Verwaltungsverfahren verzögert wurde, führt nicht zum Erlöschen des Rechts.“
Anwalt Roilo in einer ersten Reaktion zur TT: „Wir sehen uns das Urteil ganz genau an. Ich gehe aber von einer Berufung in den nächsten Wochen aus.“
Projektant Clemens Unteregger lag das Urteil gestern noch nicht vor, in einer ersten Reaktion zeigte er sich daher vorsichtig: Zunächst wolle man die Entscheidung genau juridisch prüfen lassen. Für ihn ist klar: „Solange die Frage der Zufahrt nicht hieb- und stichfest geklärt ist, denken wir keinen Meter weiter“. Er sei nun seit 2010 mit dem Projekt beschäftigt: „Immer wieder, wenn wir dachten, jetzt wäre die Sache beendet, kam etwas Neues – Dinge, die wir im Vorfeld nicht für möglich gehalten hätten.“
Wenn die Gegenseite nun berufe, verzögere sich die Entscheidung weiter – „was ja ganz im Sinne der Projektgegner ist. Die Frage ist, ob auch die Gemeinde Obernberg damit leben kann“, so Unteregger. Er sei jedenfalls überzeugt: „Dieses Projekt ist das richtige und beste für den Standort“, es füge sich in die Landschaft ein und sei mit einer Renaturierung der ganzen Fläche verbunden. Was für ihn bedenklich ist: „Wenn man ein Projekt einreicht, dass der Bauordnung und allen Vorschriften entspricht und dann in einem Tourismusland nach acht Jahren immer noch nicht in die Umsetzung gehen kann, sollte man sich darüber in Tirol Gedanken machen.“ Seine Motivation habe er aber nicht verloren: „Jede tolle Errungenschaft ist zunächst auf Ablehnung gestoßen“. (fell, md)