Grasser-Prozess - Fragen an Grasser zu Anwaltsterminen und Anonymität
Wien/Linz (APA) - Der Privatbeteiligtenvertreter der CA Immo, Johannes Lehner, hat im Korruptionsprozess rund um die Bundeswohnungsprivatisi...
Wien/Linz (APA) - Der Privatbeteiligtenvertreter der CA Immo, Johannes Lehner, hat im Korruptionsprozess rund um die Bundeswohnungsprivatisierung sein Fragerecht genutzt, obwohl der Hauptangeklagte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) seine Fragen nicht beantwortete. Lehner fragte etwa zu den Terminen Grassers beim - mitangeklagten - Anwalt Gerald Toifl, dem damaligen Anwalt von Walter Meischberger.
Die CA Immo war bei der Privatisierung der Bundeswohnungen zunächst vorne, in der zweiten Vergaberunde aber dann knapp hinter dem Österreich-Konsortium (Immofinanz, RLB OÖ und andere) gelegen. Beim Strafprozess hat sich die CA Immo dem Verfahren angeschlossen und fordert von Grasser 200 Mio. Euro.
Grasser habe bei einer Einvernahme gesagt, er sei zwei- oder dreimal bei Toifl gewesen, so Lehner. Aus dem Leistungsverzeichnis von Toifl ergebe sich jedoch, dass Grasser wesentlich öfter bei Meischbergers Anwalt gewesen sein müsse: Demnach sei Grasser mit anderen gemeinsam von September bis November 2009 insgesamt 39 Stunden bei Toifl gewesen, davon seien alleine auf Grasser 13 Stunden entfallen. Insgesamt habe Toifl für das „Projekt Omega“, wie die Causa bei ihm hieß, von September bis November 2009 145 Arbeitsstunden aufgewendet. Im Herbst 2009 waren erstmals Berichte über einen Korruptionsverdacht bei der Bundeswohnungsprivatisierung aufgetaucht.
„Die Vergabe der Bundeswohnungen war rechtlich einwandfrei, daher ist die Forderung der CA Immo von 200 Mio. Euro mir gegenüber in keiner Weise nachvollziehbar“, sagte Grasser auf die Fragen von Lehner. Daher mache er von seinem Recht auf Entschlagung Gebrauch.
Der Anwalt der CA Immo stellte auch Fragen zu den 500.000 Euro, die Grasser von seiner Schwiegermutter erhalten haben will. Laut seinen Aussagen im Prozess habe seine Schwiegermutter das Geld seiner Frau geschenkt. Im Treuhandvertrag mit der Gesellschaft Ferint, auf deren Konto bei der Meinl Bank Grasser 500.000 Euro in drei Tranchen in bar einzahlte, war aber die Schwiegermutter als wirtschaftlich Berechtigte des Geldes angeführt. Grassers Schwiegermutter Marina Giori Lhota habe aber im Jahr 2011 gegenüber der Finanz erklärt, sie sei nicht die wirtschaftlich Berechtigte dieses Geldes.
„Wenn die Mutter der Tochter 500.000 Euro schenkt, ist überhaupt eine derart anonyme Veranlagung bei der Meinl Bank erforderlich?“, fragte Lehner - und erhielt auch dafür keine Antwort des Hauptangeklagten. Grasser habe bei seiner Befragung durch die Richterin „Diskretion“ als Argument für die Veranlagung auf einem Ferint-Konto - wo nach außen kein Name aufscheint - genannt. Warum habe seine Frau Fiona, der das Geld laut Grasser gehört, Bedarf an Diskretion bei einer Veranlagung über 500.000 Euro, wo sie doch selber angebe, ein Privatvermögen von 25 Mio. Euro zu besitzen? Warum habe die Schwiegermutter die 500.000 Euro nicht einfach auf ein Konto bei der Meinl Bank überwiesen? Oder sei der Hintergrund dieser Bareinzahlung durch Grasser der Zweck, die Mittelherkunft erschwert nachweisbar zu machen? Grasser antwortete - wie immer auf Fragen von Lehner - auch hier mit seinem Stehsatz.
Als Lehner dann auch Fragen zum Mandarin-Konto und zum Schweizer Vermögensverwalter Norbert Wicki stellte, meinte Richterin Marion Hohenecker, aus Gründen der Prozessökonomie wäre es wohl sinnvoller, die noch bevorstehende Einvernahme Wickis durch die Richterin abzuwarten. Sie wolle ihm aber nicht das Fragerecht als Privatbeteiligtenvertreter nehmen. Lehner stellte trotz dieses Hinweises der Senatsvorsitzenden noch einige Fragen zu Wicki und Mandarin.
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