Echte Grabsteine vor Horrorhaus in deutschem Freizeitpark
München (APA/dpa) - Dass er in seinem Freizeitpark in Unterfranken zu Dekorationszwecken echte Grabsteine mit Original-Inschriften aufgestel...
München (APA/dpa) - Dass er in seinem Freizeitpark in Unterfranken zu Dekorationszwecken echte Grabsteine mit Original-Inschriften aufgestellt hatte, hat für den Parkbetreiber ein rechtliches Nachspiel. Am Dienstag musste sich der 34-Jährige wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener vor Gericht verantworten.
Der Mann hatte vor dem sogenannten Horrorhaus des Parkes mindestens acht echte Grabsteine mit originaler Inschrift aufgestellt. Die Enkelin eines Toten hatte bei einem Ausflug im Sommer 2017 zufällig den Grabstein ihres 1996 verstorbenen Opas entdeckt und so die Ermittlungen ins Rollen gebracht.
Ihre Großmutter stellte schließlich Strafantrag. Vor Gericht bezeichnete die Witwe das Aufstellen des Grabsteines mit Inschrift in dem Freizeitpark als „riesengroße Schweinerei“.
Der Betreiber entschuldigte sich bei der Familie. „Mir tut das natürlich sehr leid. Ich wollte niemandem wehtun“, sagte er vor Gericht. Der Prozess wurde vertagt.