Strafe gegen Infineon wegen Beteiligung an Kartell wird überprüft

Luxemburg/Neubiberg/Villach (APA/AFP) - Die gegen den deutschen Chiphersteller Infineon von der EU-Kommission verhängte Geldstrafe von mehr ...

Luxemburg/Neubiberg/Villach (APA/AFP) - Die gegen den deutschen Chiphersteller Infineon von der EU-Kommission verhängte Geldstrafe von mehr als 80 Mio. Euro wegen Beteiligung an einem Kartell für Smartcard-Chips muss noch einmal überprüft werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am Mittwoch den Fall an das EU-Gericht zurück, das nun die Verhältnismäßigkeit der Strafe prüfen muss.

Die Geldbuße gegen den niederländischen Wettbewerber Philips bestätigte der EuGH dagegen. (Az. C-98/17 und C-99/17)

Die EU-Kommission hatte im September 2014 Geldstrafen in Höhe von rund 138 Mio. Euro wegen illegaler Absprachen auf dem Markt für Smartcard-Chips gegen Infineon, Philips und den südkoreanischen Hersteller Samsung verhängt. Infineon sollte knapp 83 Mio. Euro zahlen, Philips rund 20 Mio. Euro und Samsung rund 35 Mio. Euro.

Infineon und Philips klagten gegen die Strafen. Sie bestritten die Existenz eines Kartells und wandten sich gegen die Höhe der Geldstrafe. Vor dem EU-Gericht scheiterten beide Unternehmen mit ihren Klagen, zogen danach aber vor den EuGH.

Der Europäische Gerichtshof wies die von Philips eingelegten Rechtsmittel zurück und bestätigte damit die von der EU-Kommission verhängte Geldstrafe. Über die Strafe gegen Infineon muss das EU-Gericht dagegen erneut entscheiden. Der EuGH rügte unter anderem, dass das Gericht nur fünf der elf von der Kommission festgestellten Kontakte Infineons zu den anderen Unternehmen geprüft habe.

Infineon bestritt einen rechtswidrigen Kontakt in allen elf Fällen. Das EU-Gericht müsse nun noch einmal die Verhältnismäßigkeit der verhängten Geldstrafe prüfen, entschied der EuGH.

~ ISIN DE0006231004 WEB http://curia.europa.eu/

http://www.infineon.com

http://www.infineon.com/austria ~ APA149 2018-09-26/11:01